Detailansicht Urteil
Notwehr trotz vorangegangener Provokation?
BGH Karlsruhe, AZ: 4 StR 318/20, 03.03.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: 1 StR 126/21, 16.06.2021
-
OLG Zweibrücken, AZ: 1 OLG 2 Ss 42/18, 18.10.2018
-
BGH Karlsruhe, AZ: 2 StR 188/17, 13.09.2017
-
BGH Karlsruhe, AZ: 5 StR 134/14, 01.07.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: 1 StR 403/02, 12.03.2003
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Schlägerei Prügelei Körperverletzung schlagen treten gefährliches Werkzeug Waffe Gegenstand Notwehr beschützen verteidigen Wille Provokation ausnutzen Rechtsmissbrauch missbräuchlich Obdachloser betrunken Bier Alkohol BKA
Ähnliche Urteile
- Anforderungen an die Urteilsausführungen bei niedrigem Alkoholisierungsgrad des Kraftfahrers
- Anwendung unmittelbaren Zwangs bei Blutabnahme
- Körperverletzung im Amt durch freiberuflichen Arzt, § 340 stGB
- Strafbarkeit berufstypischer Handlungen eines Rechtsanwalts nach fingierten Verkehrsunfällen eines Mandanten
- Mietwucher: Privater Vermieter muss sich über Mietpreise informieren; § 5 Abs. 1 WiStG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Schimmel Eigenbedarfskündigung Veränderung Eigentümerversammlung Wurzeln Miete Makler Tierhaltung Verkehrsunfall Beschluss Jahresabrechnung Verwaltungsbeirat Mietminderung Kurioses Abmahnung Sondereigentum Kündigung Gegenabmahnung Teilungserklärung Nachbarrecht Protokoll Abschleppen Telefonwerbung Arzthaftung Nutzungsentschädigung Beirat Einstimmigkeit Gemeinschaftseigentum Anfechtungsklage Verwalter Organisationsbeschluss Treppenlift Garage Wirtschaftsplan Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!