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Beträge aus anderen Wirtschaftsjahren gehören nicht in die Abrechnung / Kein Grundlagenbeschluss, wenn über die Höhe der Kosten beschlossen wurde
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 19/19 WEG, 24.01.2020
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann
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