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Schmerzensgeld aufgrund eines Negativeintrags in der Schufa
LG Hannover, AZ: 13 O 129/21, 14.02.2022
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Es liegt eine zum Schadensersatz verpflichtende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor, wenn veranlasste Negativeinträge in einer Auskunftei nicht von den zum Zeitpunkt der Einträge geltenden Datenschutzbestimmungen gedeckt sind.

Eine Datenübermittlung ist unzulässig, wenn sich die mitgeteilten Umstände - hier des Zugangs von zwei Mahnungen - nicht feststellen lassen.

Die in einer unrechtmäßigen Zugänglichmachung von Daten liegende "Bloßstellung" begründet eine Persönlichkeitsrechtsverletzung.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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