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Wohnungseigentümer haften auch für Altverbindlichkeiten vor Eintritt in die Gemeinschaft - Hausgeldrückstände dürfen nicht als Ausgaben in die Jahresabrechnung eingestellt werden
LG Duisburg, AZ: 11 T 28/04, 12.05.2004
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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