Detailansicht Urteil
Keine Sozialauswahl bei der Eigenbedarfskündigung / Zur Umdeutung einer fehlerhaften Kündigungsfrist; §§ 140, 545, 573 Abs. 2 Nr. 2, 574 BGB
AG München, AZ: 453 C 3432/21, 09.06.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 180/18, 22.05.2019
-
AG Frankfurt am Main, AZ: 33 C 3331/15, 18.03.2016
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 284/13, 30.04.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 57/13, 16.10.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 339/04, 09.11.2005
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Zu den Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung; § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
- Abschluss eines Härtefall iSd § 574 BGB wenn der Mieter eine vom Vermieter angebotene Ersatzwohnung ablehnt?
- Ist fehlender Ersatzwohnraum ein Härtegrund im Sinne des § 574 BGB ?
- Wann ist der wesentliche Zeitpunkt für einen Härtegrund iSv §§ 574 Abs.1, Abs.2 BGB?
- Auch zweiwöchiger Nutzungsbedarf einer Ferienwohnung im Jahr kann eine Eigenbedarfskündigung begründen; §§ 573 Abs. 2 Nr. 2, 574 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Jahresabrechnung Beschluss Eigentümerversammlung Kündigung Beirat Gemeinschaftseigentum Makler Verkehrsunfall Miete Kurioses Treppenlift Arzthaftung Verwaltungsbeirat Einstimmigkeit Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung Wohnungseigentümer Abschleppen Anfechtungsklage Sondereigentum Teilungserklärung Tierhaltung Veränderung Nachbarrecht Gegenabmahnung Schimmel Verwalter Protokoll Organisationsbeschluss Wirtschaftsplan Abmahnung Mietminderung Wurzeln Telefonwerbung Garage
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!