Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Vorrang des Vollzugsinteresses von Eigentümerbeschlüssen /Anspruch auf Teilnahme an der Versammlung während des Lockdowns
LG Frankfurt am Main, AZ: 2/13 S 108/20, 17.10.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ein Anspruch der Wohnungseigentümer auf persönliche Teilnahme an Eigentümerversammlungen besteht auch während der Corona-Pandemie. Es ist aber nicht zu beanstanden, wenn der Verwalter in der Einladung Vertretungsmöglichkeiten bewirbt und sich bei der Größe des angemieteten Saals an der zu erwartenden Teilnehmerzahl orientiert.

Auch bei Beschlüssen, deren Vollzug nur schwer rückgängig zu machen ist (hier: Fassadenanstrich), kommt dem Vollzugsinteresse grundsätzlich Vorrang vor dem Aussetzungsinteresse zu. Allerdings sind mit Blick auf den verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz die Erfolgsaussichten in der Hauptsache zu berücksichtigen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Wohnung WEG GdWE eigentümergemeinschaft versammlung zugang zulassung corona lockdown ausschluss ausschließen wirksam erlaubt eigentum möglich nötig saal raum vertretung Beschluss rückgängig aussetzungsinteresse Hauptsache