Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Ist eine Vermietung von Kfz-Stellplätzen an behinderte Mieter nach Warteliste eine Diskriminierung?
AG Frankfurt am Main, AZ: 33 C 3220/19, 17.12.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Von einer Ungleichbehandlung i.S.d. 19 AGG ist nicht auszugehen, wenn von einem Großvermieter für Mieter mit Behinderungen in der Wohnanlage besondere Kfz-Stellplätze (Behindertenparkplatze) nach der Reihenfolge auf einer Warteliste vermietet werden.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den Mietern neben den bereits vorhandenen Plätzen einen weiteren zu schaffen und diesen den Klägern zur Verfügung zu stellen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Mietvertrag wohnungssuche Mietwohnung suche nachnahme Ausländer Familienname name Indizien vermutung testing verfahren andere pseudoynm deutsch ablehnen keine Antwort Diskriminierung allgemeines gleichbehandlungsgesetz verboten verstoßen schadensersatz schmerzensgeld geld entschädigung anspruch personengruppe Ethnie Kultur stämmig land europa osten türken flüchtling afrikaner türkisch syrisch arabisch abstammung arabischer türkischer syrischer afrikanischer zugezogen religion religös politik politisch weltanschauung Kultur kulturell Rassismus rassistisch Menschen behinderung behindert einschränkung Behindertenparkplatz stellplatz