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Zum direkten Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch eines Wohnungseigentümers bei baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums
LG Dortmund, AZ: 1 S 52/21, 28.03.2023
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Verbundene Urteile
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AG München, AZ: 485 C 3241/20 WEG, 25.08.2021
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 284/19, 16.07.2021
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 299/19, 07.05.2021
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AG Heidelberg, AZ: 45 C 108/19, 05.01.2021
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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- Keine bauliche Veränderung ohne Zustimmung der Gemeinschaft - Beseitigungsanspruch kann mit Beschlussersetzungsklage erwidert werden; §§ 10, 20 WEG; 1004 BGB
- Rückbau- und Wiederherstellungsanspruch der Gemeinschaft kann auch vom ursprübglichen Zustand abweichen; §§ 10 Abs. 1, 20 Abs. 1 WEG; 1004 BGB
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