Detailansicht Urteil
Zum direkten Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch eines Wohnungseigentümers bei baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums
LG Dortmund, AZ: 1 S 52/21, 28.03.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG München, AZ: 485 C 3241/20 WEG, 25.08.2021
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 284/19, 16.07.2021
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 299/19, 07.05.2021
-
AG Heidelberg, AZ: 45 C 108/19, 05.01.2021
-
LG Hamburg, AZ: 318 S 45/18, 30.10.2019
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Wohnungseigentümer muss eine 2 m X 1 m große Sichtschutzwand nicht dulden
- Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Beseitigung einer baulichen Veränderung; §§ 18 Abs. 2 Nr. 2, 20 WEG
- Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Aufzug zur Herstellung der Barrierefreiheit; § 20 WEG
- Zur Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft; §§ 9a, 9b, 14 WEG; 1004 BGB
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Jahresabrechnung Abschleppen Makler Abmahnung Anfechtungsklage Eigentümerversammlung Wirtschaftsplan Verwalter Sondereigentum Miete Arzthaftung Organisationsbeschluss Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Beirat Einstimmigkeit Telefonwerbung Wohnungseigentümer Veränderung Treppenlift Kurioses Garage Verkehrsunfall Mietminderung Eigenbedarfskündigung Wurzeln Beschluss Kündigung Nachbarrecht Tierhaltung Gemeinschaftseigentum Schimmel Protokoll Verwaltungsbeirat Teilungserklärung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!