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Eigentümergemeinschaft kann nicht Schadensersatzpflicht eines Eigentümers feststellen
AG Berlin-Charlottenburg, AZ: 74 C 75/17, 10.04.2018
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Durch Beschluss können die Wohnungseigentümer nicht feststellen, dass ein Wohnungseigentümer einen „zerstörenden Eingriff in das Gemeinschaftseigentum“ vorgenommen hat und dies eine höhere Kostenbeteiligung an den Kosten einer anstehenden Instandsetzung begründet.

Der Beschluss ist auch nicht beschränkt auf diese Regelung zur Finanzierung für ungültig zu erklären. Zwar kann bei selbständigen und abgrenzbaren Teilen eines Beschlusses eine nur teilweise Ungültigerklärung in Betracht kommen. Ein solcher Fall liegt hier aber nicht vor. Eine Teilungültigerklärung kommt nur in Betracht, wenn “zweifelsfrei” davon auszugehen ist, dass der Beschluss auch als Teilregelung beschlossen worden wäre.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses, Rechtswidrigkeit, mangelnde Beschlusskompetenz, Wohnungseigentümerversammlung, Sanierung der Abdichtung, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Missbrauch, Vollmacht, Beschlussfassung Eigentümer