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Anforderung an die Anfechtung eines Schenkungsvertrags
LG Gießen, AZ: 5 O 210/18, 14.03.2019
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Der bloße Umstand, unter moralischem Druck gestanden zu haben, reicht für den Tatbestand des § 123 BGB nicht aus.

Die mögliche Folge einer Schenkung, dass der Schenker mit seinen Mitteln seine Unterbringung und Pflege im Alter nicht mehr bestreiten kann, führt nicht zu der sittlichen Missbilligung der Schenkung als solcher und nicht zu deren Nichtigkeit.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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