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Zur verspäteten Zustellung einer Anfechtungsklage bei falscher Adressangabe des Verwalters; § 167 ZPO
AG Essen, AZ: 196 C 38/23, 18.10.2023
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Teilt der Anfechtungskläger trotz Nachfrage des Gerichts die aktuelle Adresse der Hausverwaltung erst 6 Wochen später mit, gilt die Klage nicht mehr i.S.d. § 167 ZPO als "demnächst" zugestellt.

Es können dann nur noch Nichtigkeitsgründe vorgetragen werden.

Diese sind nicht gegeben, wenn der Verwalter ohne Verwaltervertrag bestellt wird, die Stimmen falsch ausgezählt wurden oder eine eventuelle Majorisierung vorliegt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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