Detailansicht Urteil
Keine Heilung einer fehlerhaft protokollierten Eigentümerversammlung bei Ersetzung der Unterschrift eines sich verweigernden Wohnungseigentümers durch einen anderen Eigentümer; §§ 23, 24 Abs. 6 Satz 2 WEG
LG Dortmund, AZ: 1 S 298/12, 06.08.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 40/12, 28.12.2012
-
LG Düsseldorf, AZ: 16 S 111/09, 04.05.2010
-
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 35 C 12/09, 02.09.2009
-
OLG Hamm, AZ: 15 W 509/04, 29.09.2005
-
OLG Hamm, AZ: 15 W 393/04, 29.09.2005
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: ANfechtungsklage Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Protokollierung Unterschrift Wirksamkeit Gültigkeit Ungültigkeit Unwirksamkeit Heilung Heilbarkeit spätere Heilungsmöglichkeit TE Teilungserklärung Formvorschrift Rechtswidrigkeit Anfechtbarkeit Klausel Protokollierungsklausel
Ähnliche Urteile
- Teilungserklärung kann Beschlussfassung zur baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG abbedingen
- Unzulässige Zuweisung von Gemeinschaftseigentum zum Sondereigentum nicht in Kostentragungspflicht umdeutbar; § 3, 5, 16 WEG; 140 BGB
- Zum Anspruch auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Entschädigung bei Änderung der Teilungserklärung; §§ 9a, 18 WEG; 256 ZPO
- Sondernutzungsberechtigter darf nicht schlechter darstehen als ein Sondereigentümer / Dachfenster sind Gemeinschaftseigentum
- Höherer Verkaufserlös grds. kein Grund zur Änderung der Teilungserklärung (hier: Wohneigentum in Teileigentum); § 10 Abs. 2 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Sondereigentum Makler Tierhaltung Eigentümerversammlung Gegenabmahnung Abschleppen Gemeinschaftseigentum Veränderung Kündigung Jahresabrechnung Kurioses Arzthaftung Organisationsbeschluss Abmahnung Nutzungsentschädigung Schimmel Mietminderung Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Beschluss Wurzeln Nachbarrecht Miete Treppenlift Garage Anfechtungsklage Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Telefonwerbung Protokoll Beirat Verwalter Eigenbedarfskündigung Teilungserklärung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Verweigert ein Eigentümer oder Beiratsmitglied die Unterschrift unter dem Versammlungsprotokoll wegen angeblicher Unrichtigkeiten, führt die fehlende Unterschrift zur Möglichkeit der Anfechtung aller auf der Versammlung gefassten Beschlüsse. Eine Heilung durch den Austausch des sich weigernden Wohnungseigentümers ist in diesem Falle nicht möglich, so dass sämtliche Beschlüsse einerseits - sogar von dem sich weigerndern Eigentümer - angefochten werden können, andererseits der die Unterschrift verweigernde Wohnungseigentümer auf Leistung der Unterschrift verklagt werden kann.
Diese Rechtsauffassung dürfte zutreffend sein, denn nur so lassen sich möglichst schnell Unklarheiten im Protokoll einer gerichtlichen Klärung herbeiführen.