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Urteile zu Kategorie: Kündigung fristlos und fristgerecht

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Der Vermieter muss den Mieter, den er wegen Eigenbedarfs kündigt, über eine freie oder freiwerdende Wohnung im Haus informieren und diese anbieten. Dies muss innerhalb der Kündigungsfrist geschehen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 78/10, 13.10.2010
Ein Vermieter darf zugunsten einer entfernteren Verwandten, beispielsweise einer Nichte, eine Eigenbedarfskündigung aussprechen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 59/09, 27.01.2012
Ein Vermieter darf die Kündigung aussprechen, wenn er die Mietwohnung als Unterkunft für ein Au-Pair-Mädchen benötigt, die er zur Pflege naher Familienangehöriger einstellt.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 127/08, 11.03.2009
Ist dem Mieter, der die Kündigung ausspricht, bekannt, dass der benannte Untermieter gar kein Interesse hat, in die Wohnung einzuziehen, liegt ein Rechtsmissbrauch vor , wenn dieser Mieter i.S.d. § 540 BGB außerordentlich kündigt.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 294/08, 11.11.2009
Eine Kündigung ist unzulässig, wenn das Jobcenter die Miete zu spät oder gar nicht überwiesen hat.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 64/09, 21.10.2009
Der Vermieter darf gegenüberüber einem psychisch kranken Mieter die fristlose Kündigung aussprechen, wenn ein wichtiger Grund nach § 543 BGB vorliegt.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 218/03, 08.12.2004
Hat der Mieterschutzverein einen Mieter falsch beraten und hat dieser unberechtigt Betriebskostenvorauszahlungen i.H.v. insgesamt zwei Monatsmieten nicht gezahlt, ist der Vermieter berechtigt, die Kündigung gegen diesen Mieter auszusprechen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 102/06, 25.10.2006
Kündigt ein Mieter fristlos weil erhebliche Gesundheitsgefahr besteht, muss er die Kündigung vorher ankündigen, sonst ist sie unwirksam.
OLG Düsseldorf, AZ: 10 U 74/09, 14.01.2010
Hat ein Mieter Gewerberäume gemietet, ist er nicht dazu berechtigt wegen einer schweren Krebserkrankung fristlos zu kündigen.
OLG Düsseldorf, AZ: I-24 W 53/08, 25.07.2008
Ein Mieter ist zur Mietminderung und Kündigung berechtigt, wenn es in den Mieträumen zu heiß ist, d.h. wenn die Innentemperatur nicht so reguliert werden kann, dass es innen mindestens um 6 °C kühler ist als draußen.
OLG Hamm, AZ: 30 U 131/06, 28.02.2007
Der Vermieter ist berechtigt, aufgrund der andauernden unpünktlichen Mietzahlung seitens des Mieters, nach bereits erfolgter Abmahnung, diesem das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 91/10, 01.06.2011
Der Mieter hat innerhalb von drei Werktagen den Mietzins gem. § 556b Abs. 1 BGB an den Vermieter zu entrichten. Bei dieser Fristenberechnung zählt der Sonnabend nicht als Werktag, auch wenn er auf den Fristbeginn fällt.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 129/09, 13.07.2010
Der Vermieter hat nach erfolgter Mieterhöhung das Recht auf Kündigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter seiner Zahlung des Mietzinses nicht nachgekommen ist und ein entsprechender Mietrückstand aufgelaufen ist.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 327/11, 09.05.2012
Einem Mieter, der die Miete in mehreren aufeinanderfolgenden Terminen um 50 % mindert, obwohl maximal 20 % angemessen waren, kann nach § 543 III Nr. 3 a BGB i.V.m. § 569 III Nr. 1 BGB fristlos gekündigt werden.
AG Bottrop, AZ: 15 C 58/12 PKH, 23.08.2012
Nach der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur kann zwar eine auf Abschluss eines Mietvertrages gerichtete Willenserklärung auch nach Überlassung der Mietsache wegen arglistiger Täuschung stets angefochten werden. Die Anfechtung vernichtet den Mietvertrag rückwirkend.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 67/06, 06.08.2008
Ein Vermieter darf die fristlose Kündigung aussprechen, wenn es trotz Abmahnung immer wieder zu Beschwerden der Mitmieter aufgrund von nächtlicher Ruhestörung kommt. Ein Festhalten am Mietvertrag ist für ihn unter diesen Umständen unzumutbar.
Auf eine Krankheit des Mieters oder auf die lange Dauer des Mietverhältnisses muss dabei keine Rücksicht genommen werden.
LG Berlin I, AZ: 67 S 382/09, 11.02.2010
Eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist auch unterhalb der für die fristlose Kündigung geltenden Grenze des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB möglich. Eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Mieters liegt jedoch nicht vor, wenn der Mietrückstand eine Monatsmiete nicht übersteigt und die Verzugsdauer weniger als einen Monat beträgt. § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB findet keine entsprechende Anwendung auf die ordentliche Kündigung.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 107/12, 10.10.2012
Nimmt ein Mieter eine unberechtigte Mietminderung vor, weil er sich über die Ursache des Mangels im unklaren ist, so kann der Vermieter fristlos gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b BGB kündigen, wenn der Mietrückstand auf zwei Monatsmieten aufgelaufen ist.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 138/11, 11.07.2012
Eine Zwangsverwalterin hat keinen Anspruch auf die aus dem Grundstück fälligen Mieten gegen den Mieter, wenn die Mieten vor der Zwangsverwalterbestellung bereits vorfällig gezahlt wurden.
LG Essen, AZ: 12 O 149/11, 07.12.2011
Kommt der Mieter mit der Zahlung von durch den Vermieter nach § 560 Abs. 4 BGB einseitig erhöhten Betriebskostenvorauszahlungen in Verzug, scheitert eine darauf gestützte fristlose Kündigung des Vermieters nicht daran, dass der Vermieter den Mieter nicht vor Ausspruch der Kündigung auf Zahlung der erhöhten Betriebskosten verklagt hat.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 1/11, 18.07.2012
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