Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Zum Rederecht eines Wohnungseigentümers auf der Versammlung/ Keine Delegierung von Auftragsvergaben auf den Beirat/ Sanierungsbeschluss muss bestimmt sein; §§ 21, 23, 27 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 88/17, 07.06.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Redezeit der Eigentümer kann mit Blick auf die ordnungsgemäße Durchführung der Eigentümerversammlung beschränkt werden.

Jedoch herrscht weiterhin Einigkeit darüber, dass es sich bei dem Rederecht in der Versammlung um ein elementar wichtiges Recht des einzelnen Eigentümers handelt. Dem Eigentümer darf nicht grundlos die Möglichkeit genommen oder beschränkt werden, auf die Willensbildung der übrigen Eigentümer einzuwirken.

Ein Beschluss muss hinreichend bestimmt bzw. bestimmbar sein, so dass bei objektiv-normativer Auslegung erkennbar ist, was Gegenstand der Beschlussfassung ist und vom Verwalter (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG) umzusetzen ist. Bei Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung sowie der baulichen Veränderung muss hinreichend erkennbar sein, welche konkreten Maßnahmen vorgenommen werden sollen.

Die abschließende "Auftragserteilung" darf nicht dem Beirat überlassen werden. Eine solche Delegation der elementaren Eigentümerbefugnisse ist unzulässig.

Die Eigentümer können im Rahmen ihres Beurteilungsspielraumes die Haftung der Beiratsmitglieder auf Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes begrenzen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Nichtigkeit Unbestimmtheit Meinungsfreiheit