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Zur Entlastung des Verwalters bei unwirksamer Beschlussfassung auf der Vorversammlung; §§ 21 Abs. 3, 27 WEG
AG München, AZ: 485 C 15894/18, 16.01.2019
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Beschlussanfechtung Entlastung verwalter Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop Regreß
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Denn die Anfechtung einer Entlastung des Verwalters besagt nichts über seine Haftung.
Die Aufhebung des Entlastungsbeschlusses soll vielmehr allein die Möglichkeit eines Regressanspruches gegen den Verwalter wahren, welcher durch die Entlastung nicht mehr möglich wäre.
In der Praxis dürfte sich dieses Problem für einen Verwalter eher selten stellen. Wenn die Mehrheit bereits für seine Entlastung war, dürfte es für die Minderheit in der WEG schwierig werden, einen anschließenden Mehrheitsbeschluss herbeizuführen, der die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter festlegt. Dies wäre mit weiteren Kostenrisiken verbunden, welche die Mehrheit, die mit der Verwaltertätigkeit einverstanden waren, meist nicht zu tragen bereit sind
Denn in einem möglichen Prozess müsste das Verschulden des Verwalters erst noch festgestellt werden. Ein solcher Ausgang lässt sich nicht vorhersagen, da ein Verwalter für die Fehleinschätzung ungeklärter oder schwieirger Rechtsfragen nicht regresspflichtig gemacht werden kann.