Detailansicht Urteil
Widerruf der Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes
OVG Magdeburg, AZ: 3 M 230/18, 13.08.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OVG Magdeburg, AZ: 3 M 47/19, 29.03.2019
-
OVG Magdeburg, AZ: 3 M 199/16, 05.12.2016
-
VG Düsseldorf, AZ: 18 L 3440/16, 19.10.2016
-
VG Gießen, AZ: 4 K 5786/15.GI, 25.08.2016
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: gefährlicher Hund Pitbull Terrier Bulldoge Dobermann Erlaubnis Genehmigung Halten Haltung erlaubt gestattet genehmigt entzogen Widerrufen widerruf möglich
Ähnliche Urteile
- Aufklärung über Unfallfolgen löst keine Gebührenpflicht für angeforderten Krankenwagen aus
- Kein dauerhafter Leinen- und Maulkorbzwang zulässig, wenn die Behörde die Gefährlichkeit eines Hundes nicht erforscht hat; § 12 Abs. 1 LHundG NRW
- Zur nachträglichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer durch das Amtsgericht zur präventiven Gefahrenabwehr angeordneten Wohnungsdurchsuchung
- Zur Anforderung an den „extremen Ausnahmefall“ im Sinne von § 35 Abs.1 S.1 GewO
- Rücknahme einer fiktiv erteilten Gewerbegenehmigung; Anforderungen an den Betriebssitz eines Mietwagenunternehmers
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwalter Protokoll Eigenbedarfskündigung Schimmel Beschluss Verwaltungsbeirat Wirtschaftsplan Mietminderung Anfechtungsklage Gemeinschaftseigentum Wurzeln Kurioses Kündigung Eigentümerversammlung Nachbarrecht Verkehrsunfall Wohnungseigentümer Veränderung Abschleppen Nutzungsentschädigung Sondereigentum Teilungserklärung Organisationsbeschluss Einstimmigkeit Makler Tierhaltung Miete Gegenabmahnung Treppenlift Arzthaftung Jahresabrechnung Beirat Garage Telefonwerbung Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!