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Bestreikung von Außenseiter-Arbeitgebern
BAG Erfurt, AZ: 1 AZR 142/02, 18.03.2003
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Ein Arbeitgeber, der nicht dem Arbeitgeberverband angehört, kann nach Ablauf eines Verbandstarifvertrages in einen um dessen Neuabschluss geführten Verbandsarbeitskampf einbezogen werden, wenn ein mit ihm abgeschlossener ungekündigter Firmentarifvertrag lediglich die jeweils geltenden Verbandstarifverträge in Bezug nimmt.
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Keywords: Zulässigkeit einer Abmahnung wegen warnstreikbedingter Arbeitsniederlegung bei einem Aussenseiter-Arbeitgeber Verstoß gegen Verhältnismässigkeitsgrundsatz ultima-ratio-Prinzip negative Koalitionsfreiheit und der aus einem Firmentarifvertrag folgenden Friedenspflicht Dynamische Verweisung Firmentarifvertrag auf Verbandstarifvertrag Abmahnungen Abmahnung Manteltarifverträge Gehaltstarifvertrag Lohnabkommen Druckindustrie Firmentarifvertrags Tarifverhandlungen Friedenspflicht Maßregelungsverbot Arbeitskampfmaßnahmen Koalitionsfreiheit Gewerkschaftsmitglieder Verbandsarbeitskampf Praktikabilität Anerkennungstarifverträge Verweisungstarifvertrag Beurteilungsspielraum Einschätzungsprärogative Kampfbereitschaft Hauptarbeitskampf Sympathiestreik firmentarifvertragliche Friedenspflicht dynamischen Blankettverweisung Verbandsebene