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Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmer zum Besuch eines Deutschkurses auffordern; § 1 AGG
LAG Kiel, AZ: 6 Sa 158/09, 23.12.2009
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Wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer zum Besuch eines Sprachkurses auffordert, weil er ihre Deutschkenntnisse für nicht ausreichend hält, knüpft er damit an seiner Sprachkompetenz und nicht an seiner Ethnie an. Ein solches Verhalten erfolgt somit nicht aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft" im Sinne von § 1 AGG.

Es liegt auch keine mittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft vor, weil die fehlenden Deutschkenntnisse mit der ausländischen Herkunft zusammenhängt. Vielmehr geht es dem Arbeitgeber darum, dem Arbeitnehmer zu besseren deutschen Sprachkenntnissen zu verhelfen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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