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Eingruppierung eines Stationsleiters in der Pflege
LAG Stuttgart, AZ: 1 TaBV 1/20, 18.09.2020
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Beschäftigte in der Pflege leiten im Regelfall dann einen Bereich im Sinne der Entgeltgruppe P 14 Nr. 1 der Entgeltordnung VKA, wenn ihnen mehrere Stationen unterstellt sind. Ebenso wie beim Begriff große Station haben die Tarifvertragsparteien mit der Formulierung "in der Regel" zu erkennen gegeben, dass im Ausnahmefall auch andere Faktoren für die Annahme eines Bereichs maßgeblich sein können.

Ein solche Ausnahme liegt nicht vor, wenn dem Leiter einer Station 16 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) unterstellt sind, die Station ohne eine personelle Trennung zwei kleine Funktionseinheiten (Tagesklinik und Patientenservicecenter) umfasst und er die Leitung einer anderen Station in deren Abwesenheit vertritt.
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Keywords: Eingruppierung Entgeltgruppe P 13 Pflege große Station Bereich Patientenservicecenter Tagesklinik Leiter Krankenhäuser Tagesklinik Organisationsstruktur Zustimmungsersetzungsantrag