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Wann ist eine Arbeitnehmerbürgschaft sittenwidrig?
BGH Karlsruhe, AZ: XI ZR 121/02, 14.10.2003
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Eine von einem Arbeitnehmer mit mäßigem Einkommen aus Sorge um den Erhalt seines Arbeitsplatzes für einen Bankkredit des Arbeitgebers übernommene Bürgschaft ist sittenwidrig, wenn sie den Arbeitnehmer finanziell krass überfordert und sich der Arbeitgeber in einer wirtschaftlichen Notlage befindet.
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