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Wirksamkeit der Bürgschaftsübernahme
OLG Stuttgart, AZ: 9 U 7/13, 09.04.2013
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Sichert sich eine Bank bei Änderung des Umfangs der Hauptschuld infolge einer Rechtsprechungsänderung mit einer neuen Bürgschaft ab, ist daraus zu schließen, dass sie somit einen neuen Vertrag schließen wollte, um etwaige Unwirksamkeitsgründe zu beseitigen.

Von einer sittlich anstößigen Ausnutzung der emotionalen Verbundenheit des Bürgen mit dem Hauptschuldner kann nur ausgegangen werden, wenn die Bank Kenntnis vom krassen Missverhältnis zwischen Verpflichtungsumfang und finanzieller Leistungsfähigkeit hat.
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Keywords: Bürgschaftsrecht Leistungsfähigkeit Missverhältnis Hauptschuld Rechtsprechungsänderung Unwirksamkeitsgründe Bank Eintrittswahrscheinlichkeit Kreditengagement