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Kein Wegfall des Schadensersatzanspruches des Käufers eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs bei zwischenzeitlicher Weiterveräußerung des Fahrzeugs
OLG Nürnberg, AZ: 12 U 3275/19, 28.04.2021
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Der Anspruch auf Schadensersatz wegen sittenwidrig vorsätzlicher Schädigung nach §§ 826, 31 BGB eines Käufers eines Fahrzeugs, das eine fehlerhafte Motorsteuerung aufwies, entfällt nicht durch dessen zwischenzeitlichen Weiterverkauf.

Die Feststellung eines Annahmeverzugs kann eine Klagepartei nur beanspruchen, wenn sie der Beklagten die Leistung so wie geschuldet – insbesondere am richtigen Ort (§ 269 BGB), im richtigen Umfang (§ 266 BGB) und in der richtigen Weise – angeboten hat. Dieses Angebot muss so vorgenommen werden, dass der Gläubiger nichts weiter zu tun braucht, als zuzugreifen und die Leistung anzunehmen.
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