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Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht wegen unerlaubter Film- und Bildaufnahmen von Personen; § 1004 BGB
AG Bottrop, AZ: 11 C 75/22, 20.10.2022
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Zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehört insbesondere auch der Schutz des eigenen Bildes, was das ungenehmigte Anfertigen von Foto- bzw. Videoaufnahmen umfasst.
Es stellt keine Rechtfertigung dar, Personen zu fotografieren, wenn falsch parkende Autos oder Videokameras dokumentiert werden sollen.

In diesen Fällen hätte es ausgereicht, die parkenden Autos bzw. die Kameras zu fotografieren, um einen Beweis hierfür zu erhalten. Personen hätten dafür nicht aufgenommen werden müssen.

Eine vorangegangene rechtswidrige Beeinträchtigung begründet dabei eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr, die vom Störer zu entkräften ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop