Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Eigentümer-Versammlung: Einstweilige Verfügung auf Ergänzung der Tagesordnung
AG Schwerin, AZ: 14 C 299/22, 07.10.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Wenn ein Wohnungseigentümer weniger als 3 Wochen vor der angesetzten Eigentümer-Versammlung bei Gericht beantragt, der GdWE aufzugeben, in die Tagesordnung der Eigentümerversammlung bereits Monate vorher dem Verwalter mitgeteilte TOPs (u.a. Abberufung des Verwalters und Kündigung des Verwaltervertrags) aufzunehmen, so fehlt es schon am Verfügungsanspruch, da die neue Ladungsfrist von 3 Wochen nicht mehr eingehalten werden kann.

Eine besondere Dringlichkeit ist in diesem Fall nicht gegeben. Es fehlt somit an einem Verfügungsgrund.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: eigentümerversammlung beschluss verwaltung laden ladung verwalter ordnugnsgemäß dringlich einstweilig sofortig Rechtschutz Eigentümer Miteigentümer abstimmung abstimmen TOP tagesordnung Punkt Protokoll