Detailansicht Urteil
Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage haben denselben Streitgegenstand / Bei Anfechtung einer Jahresabrechnung bemisst sich der Streitwert grundsätzlich nach dem Nennbetrag der Jahresabrechnung; §§ 28 Abs. 2 WEG; 49 S. 2 GKG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 152/22, 24.02.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Düsseldorf, AZ: 25 T 182/22, 28.09.2022
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2/13 S 35/22, 08.08.2022
-
LG Köln, AZ: 29 T 44/22, 13.06.2022
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-09 S 45/21, 08.03.2022
Ähnliche Urteile
-
KG Berlin, AZ: 10 W 33/23, 29.03.2023
-
LG Dresden, AZ: 2 T 441/22, 21.11.2022
-
LG München I, AZ: 1 S 2338/22, 13.07.2022
-
AG Köln, AZ: 215 C 61/21, 19.05.2022
-
LG Lüneburg, AZ: 3 T 55/21, 15.03.2022
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann 7,5-fache 7,5fache Bottrop Anfechtungsklage Wohnungseigentümerversammlung
Ähnliche Urteile
- Erhöhung der Erhaltungsrücklage durch Sonderumlage auch ohne Kostenvoranschläge möglich; § 19 WEG
- Drei Vergleichsangebote nicht immer erforderlich / Zur Kostenerstattung nicht beschlossener Instandsetzungsmaßnahmen / Sonderumlage zur Bildung einer Rücklage?
- Obsiegender Anfechtungskläger muss Kosten der Gemeinschaft anteilig mittragen; §§ 16 Abs. 2, 28 WEG
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Garageneigentümer müssen Garagentore selber Instand setzen / abweichende Kostenregelung in der Teilungserklärung ist nicht mehr wirksam; §§ 16 Abs. 2, 47 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Telefonwerbung Beschluss Gegenabmahnung Anfechtungsklage Eigenbedarfskündigung Schimmel Treppenlift Beirat Wirtschaftsplan Kündigung Verwalter Miete Verkehrsunfall Gemeinschaftseigentum Abmahnung Teilungserklärung Tierhaltung Makler Nutzungsentschädigung Protokoll Garage Arzthaftung Wurzeln Wohnungseigentümer Organisationsbeschluss Kurioses Einstimmigkeit Sondereigentum Veränderung Abschleppen Eigentümerversammlung Jahresabrechnung Nachbarrecht Mietminderung Verwaltungsbeirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Eine andere Auffassung wäre auch widersinnig, da der Gesetzgeber aufgrund der gegen den Verband zu richtenden Anfechtungsklagen durch Wegfall der Erhöhungsgebühren aufgrund der entfallenen Mehrfachvertretung die Streitwerte zugunsten der Rechtsanwälte kompensieren wollte.