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Schadensersatz: Beweislast bei Notwehr
OLG Frankfurt a. M., AZ: 26 U 71/21, 11.11.2022
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Es gibt keine auf einen entsprechenden Erfahrungssatz gestützte Beweisregel, dass der Aussage eines Nachbarn überhaupt nicht oder nur bei Bestätigung durch objektive Beweismittel geglaubt werden darf.

Ein Holzstab ist kein lebensgefährliches Verteidigungsmittel, bei dem in Bezug auf das Notwehrrecht gewisse Abstufungen (Erfordernis der Androhung des Einsatzes der Waffe usw.) in Betracht kommen können.

Ein emotional aufgeladenes, aber seinem konkreten Inhalt nach nicht feststehendes Streitgespräch kann den Vorwurf der Herbeiführung einer Notwehrlage nicht begründen.

Der (mutmaßliche) Schädiger muss den Geschädigten so nehmen, wie er ist. Der (mutmaßliche) Schädiger kann sich also nicht darauf berufen, dass der Schaden nur deshalb eingetreten sei oder ein besonderes Ausmaß erlangt habe, weil der Verletzte wegen einer entsprechenden Disposition besonders anfällig gewesen sei. Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als wäre der Betroffene gesund gewesen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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