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Nur die Wohnungseigentümergemeinschaft kann Unterlassung einer Einberufung einer Versammlung geltend machen / Der Streitwert entspricht der Hälfte der möglichen Beschlussanfechtungsklage; §§ 49 GKG; 24 WEG
LG Itzehoe, AZ: 11 T 8/23, 17.03.2023
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: unzuständige Person Einberufung Wohnungseigentümerversammlung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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