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Vermieter kann die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht für die Küche mittels Leihvertrag nicht auf den Mieter abwälzen
AG Besigheim, AZ: 7 C 442/22, 22.06.2023
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Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, wonach eine bei Anmietung vorhandene Einbauküche dem Mieter unentgeltlich zur Leihe überlassen wird und der Mieter die Kosten für Instandhaltungen und Reparaturen trägt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam mit der Folge, dass der Vermieter für die mitvermietete Einbauküche instandhaltungs- und instandsetzungspflichtig ist.

Es ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass einer Einbauküche ein eigenes rechtliches Schicksal zu Teil wird und sie nicht Teil der Mietsache bleibt, allerdings ist die formularmäßig vereinbarte Leihe einer Einbauküche innerhalb eines Mietvertrags wesentlich nachteilhafter für den Vertragspartner als wenn diese Teil der Mietsache wäre und damit mitvermietet wäre, da die Instandhaltungskosten vom Vermieter zu tragen sind.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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