Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Suchergebnisse

Einträge 21 - 40 von 127
Soweit eine spezialgesetzliche Pflicht zur Angabe der Füllmenge nach Gewicht einer im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV angebotenen Fertigpackung besteht, wird die Ware im Sinne dieser Vorschrift nach Gewicht angeboten.
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 85/18, 28.03.2019
Eine unwirksame außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann dem Grunde nach gemäß § 140 BGB in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden, wenn dies dem mutmaßlichen Willen des Kündigenden entspricht und dieser Wille dem Kündigungsempfänger im Zeitpunkt des Kündigungszugangs erkennbar ist.
LAG Mainz, AZ: 5 Sa 291/18, 24.01.2019
Der Arbeitgeber kann sich zur Begründung seines Auflösungsantrags auch auf Gründe berufen, auf die er zuvor erfolglos die ausgesprochene Kündigung gestützt hat.
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 73/18, 24.05.2018
Unlauter handelt gem. § 5 Abs. 6 UWG, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht.
LG Berlin, AZ: 52 O 101/18, 24.05.2018
Eine Werbung mit der Angabe „Der Artikel ist bald verfügbar gibt kein hinreichend bestimmbaren Lieferzeitraum an, aufgrund dessen der Verbraucher darüber in Kenntnis gesetzt wird, bis zu welchen Zeitpunkt spätestens die bestellte Ware vom werbenden Unternehmer an ihn ausgeliefert werde und genügt nicht den gesetzlichen Informationspflichten aus § 312 d Abs. 1 S. 1 BGB iVm Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EGBGB.
BGH Karlsruhe, AZ: 6 U 3815/17, 17.05.2018
Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG ist eine unzumutbare Belästigung stets anzunehmen bei Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Marktteilnehmer, der nicht Verbraucher ist, ohne dessen ausdrückliche oder zumindest mutmaßliche Einwilligung.

Das Ziel der Förderung des Absatzes oder Bezugs von Waren oder Dienstleistungen ist stets gegeben, wenn der Angerufene unmittelbar zu einem Geschäftsabschluss bestimmt werden soll. Ein Werbezweck liegt aber auch dann vor, wenn der Anruf mittelbar das Ziel verfolgt, den Absatz oder Bezug von Waren oder Dienstleistungen zu fördern, beispielsweise bei einer telefonischen Ankündigung oder Vereinbarung eines Termins für einen Vertreterbesuch oder auch bei einem Anruf mit dem Ziel, eine Einwilligung in Werbeanrufe zu erlangen.
LG Essen, AZ: 43 O 134/17, 15.03.2018
Setzt ein Wohnungseigentümer, gegen den ein gerichtliches Verfahren auf Entziehung des Wohnungseigentums anhängig ist, die in der Klage beanstandeten gemeinschaftswidrigen Verhaltensweisen fort, ist hinsichtlich des fortgesetzten Verhaltens eine Abmahnung grundsätzlich entbehrlich.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 141/17, 25.01.2018
Eine Abmahnung, die einem Arbeitnehmer in Aussicht stellt, für jeden beliebigen Fall einer auch nur geringfügigen und gänzlichen anders gelagerten Pflichtwidrigkeit mit einer gegebenenfalls fristlosen Kündigung rechnen zu müssen, entspricht nicht der für die Rechtswirksamkeit einer Abmahnung erforderlichen korrekten Erfüllung der Warn- bzw. Abkündigungsfunktion.
ArbG Bochum, AZ: 4 Ca 930/17, 19.10.2017
Formalbeleidigungen sind grundsätzlich geeignet dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar zu machen; sie können nicht als Folge einer "Sprachverschiebung" angesehen werden.
LG München I, AZ: 14 S 288/17, 27.09.2017
Ein Arbeitnehmer, der sich während der Arbeitszeit ein Fußballspiel angesehen hat, verletzt seine Pflichten, sodass der Arbeitgeber zu einer Abmahnung berechtigt ist.
ArbG Köln, AZ: 20 Ca 7940/16, 28.08.2017
Das Abstellen von Fahrrädern und Kinderwagen im Hausflur stellt eine Behinderung der übrigen Mieter dar, da hierdurch das Betreten und Verlassen des Hauses erschwert wird.

Dieser Umstand kann eine Kündigung gem. § 573 BGB begründen, wenn durch das Abstellen eine erhebliche Behinderung der übrigen Mieter eingetreten ist und der Mieter trotz Abmahnung das Abstellen nicht unterlässt.
AG Duisburg, AZ: 6 C 2566/16, 20.07.2017
Die Nichtvorlage bzw. Nicht-Übermittlung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse verletzt eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht, sodass sie mit einer Abmahnung sanktioniert werden kann.
ArbG Erfurt, AZ: 6 Ca 376/17, 29.06.2017
Die einstweilige Einstellung der Vollziehung der einstweiligen Verfügung kommt in besonderen Ausnahmefällen in Betracht und wird insbesondere als zulässig erachtet bei einer einstweiligen Verfügung, die die Rechtslage einstweilen umgestaltet.?
LG Nürnberg-Fürth, AZ: 24.05.2017, 24.05.2017
Ein Hundetrainervertrag darf nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und einer vorherigen Abmahnung gekündigt werden. Bloße Spannungen zwischen den Vertragspartnern genügen hierfür noch nicht.

Wird der Vertrag für eine Dauer von einem Jahr ohne Kündigungsmöglichkeit geschlossen, ist diese Regelung wegen Verstosses gegen § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam.
LG Essen, AZ: 19 O 158/16, 03.03.2017
Einem Mieter, der 13 unberechtigte Strafanzeigen gegen den Vermieter erstattet, kann fristlos gekündigt werden.

Eine vorherige Abmahnung schließt eine Kündigung des Mietverhältnisses wegen derselben Vertragsverletzung aus.

Eine ordentliche Kündigung kann auch ohne vorherige Abmahnugn wirksam sein.
LG Dresden, AZ: 4 S 304/16, 21.12.2016
Unpünktliche Mietzinszahlungen des Mieters rechtfertigen dessen außerordentliche oder ordentliche Kündigung durch den Vermieter bei ansonsten beanstandungsfreiem Verlauf eines langjährigen Mietverhältnisses auch nach fruchtlosem Ausspruch einer Abmahnung zumindest dann nicht, wenn die Zahlungen mit lediglich geringer zeitlicher Verzögerung nach Fälligkeit beim Vermieter eingehen und das störende Zahlungsverhalten des Mieters insgesamt nur wenige Monate währt.
LG Berlin, AZ: 67 S 329/16, 29.11.2016
Unpünktliche Mietzinszahlungen des Mieters rechtfertigen dessen außerordentliche oder ordentliche Kündigung durch den Vermieter bei ansonsten beanstandungsfreiem Verlauf eines langjährigen Mietverhältnisses auch nach fruchtlosem Ausspruch einer Abmahnung zumindest dann nicht, wenn die Zahlungen mit lediglich geringer zeitlicher Verzögerung nach Fälligkeit beim Vermieter eingehen und das störende Zahlungsverhalten des Mieters insgesamt nur wenige Monate währt.
LG Berlin, AZ: 9 C 148/16, 29.11.2016
Eine eidesstattliche Versicherung zur eigenen Aktivlegitimation im Wettbewerbsrecht stellt kein geeignetes Beweismittel im Hauptsacheverfahren dar.

Dass ein Wettbewerber dem Landgericht aus anderen Verfahren gerichtsbekannt ist, genügt zum Nachweis der Aktiblegitimation nicht aus, da frühere Verfahren mit anderen Verfahrensbeteiligten keine Rechtskraft zwischen den Parteien begründen können.
OLG Hamm, AZ: I-4 U 62/16, 24.11.2016
Verkauft ein gewerblicher Händler einmalig ein seinem Sortiment nicht entsprechendes Produkt als Privatverkäufer, kann ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch sowohl an einer nicht gegebenen Absatzbehinderung als auch an der fehlenden Wiederholungsgefahr scheitern.

Der Abgemahnte kann der unberechtigten Abmahnung durch eine negative Feststellungsklage begegnen.
LG Essen, AZ: 41 O 41/16, 24.08.2016
Das OLG Hamm hat die Entscheidung des LG Essen (43 O 148/14) bestätigt: Das Urteil ist nach Berufungsrücknahme und Abgabe der Abschlusserklärung rechtskräftig.
OLG Hamm, AZ: I-4 U 80/15, 29.09.2015
Rückwärts Vorwärts