Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Suchergebnisse

Einträge 21 - 40 von 200
Eine Schonfristzahlung gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB führt auch zur Unwirksamkeit der neben der fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB zugleich hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen Zahlungsverzugs.
AG Schwandorf, AZ: 2 C 216/22, 08.08.2022
Beruft sich ein Vermieter nach Zugang seiner Kündigungserklärung beim Mieter auf die Unwirksamkeit seiner eigenen Kündigung, um weitere Mietforderungen gegenüber dem Mieter geltend machen zu können, so handelt er widersprüchlich i.S. d. § 242 BGB und verstößt gegen das Gebot von Treu und Glauben.
AG Donaueschingen, AZ: 2 C 30/22, 22.07.2022
Infolge einer Schonfristzahlung gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB wird jede Kündigung unwirksam, die auf den Kündigungsgrund des dann fristgerecht und vollständig ausgeglichenen Mietrückstandes gestützt war.
LG Berlin, AZ: 66 S 200/21, 01.07.2022
Wenn Gewerberäume zum Betrieb eines Geschäfts für Damenbekleidung vermietet werden, ist das Auftreten von Kakerlaken in den Verkaufsräumen ein erheblicher Mangel des Mietobjekts.
OLG Karlsruhe, AZ: 9 U 112/19, 21.06.2022
1. Zwar ist eine Kündigung, die eine fehlerhafte Frist angibt, grundsätzlich unwirksam. Sie kann jedoch in eine wirksame Kündigung gem. § 140 BGB umgedeutet werden.

2. Es besteht keine Sozialauswahl im Rahmen der Eigenbedarfskündigung.
AG München, AZ: 453 C 3432/21, 09.06.2022
Das Begründungserfordernis für die Kündigungserklärung nach § 569 Abs. 4 BGB und die Regelung über die „Schonfristzahlung“ in § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB wirken nicht in der Weise zusammen, dass es zur Beseitigung einer fristlosen Kündigung jedenfalls ausreiche, die zum Anlass der Kündigung genommenen und im Kündigungsschreiben bezeichneten Rückstände auszugleichen.
LG Berlin, AZ: 64 S 209/21, 02.06.2022
Ein Aushandeln von Vertragsbedingungen i.S.d. § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB liegt nicht bereits dann vor, wenn der Verwender die vorformulierte Klausel nur in Teilen aufgrund des konkreten Vertrages abändert, der Kerngehalt der gesetzesabweichenden Regelung jedoch erhalten bleibt.
LG Hanau, AZ: 2 S 35/20, 31.05.2022
Der Pächter/Mieter, der als Kaution/Sicherheit eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu stellen hat, genügt dieser Verpflichtung durch Abschluss einer Kautionsversicherung dann nicht, wenn die danach vereinbarte Bürgschaft hinter den im Vertrag verabredeten Anforderungen an die Bürgschaft zurückbleibt und zudem von laufenden (hier: jährlichen) Zahlungen der Versicherungsprämie des Mieters/Pächters abhängig ist.
OLG Hamm, AZ: 30 U 15/22, 27.05.2022
Den Erwerber einer Mietwohnung per Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren bindet die von dem ursprünglich Vermieter getroffene mietvertragliche Vereinbarung, wonach der Vermieter das Mietverhältnis nur „in besonderen Ausnahmefällen“ kündigen darf, wenn „wichtige berechtigte Interessen“ eine Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen, bei der Ausübung seines Kündigungsrechts wegen Eigenbedarfs nicht.
AG Frankfurt am Main, AZ: 33 C 2877/21, 25.05.2022
Ständige in strafrechtlich relevanter Weise erfolgten Beleidigungen vonanderen MItern kann eine fristlose Kündigung des Mitverhältnisses begründen.

Für die Wirksamkeit der Kündigung kommt es maßgeblich darauf an, ob der Kündigungstatbestand zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung vorgelegen hat. Durch ein nachträgliches Wohlverhalten wird die Wirksamkeit nicht berührt.
AG München, AZ: 419 C 15714/21, 19.05.2022
Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
OLG Frankfurt a. M., AZ: 2 W 45/21, 18.05.2022
Soweit die Beklagten das Vorliegen einer besonderen Härte einwenden, da eine Wohnung, die den besonderen Anforderungen der Beklagten genüge mit den finanziellen Möglichkeiten der Beklagten schwer zu finden sei, ist diese Behauptung durch den vorzeitigen Auszug der Beklagten widerlegt.

Hat der MIeter bei Ausspruch der Kündigung mitgeteilt, dass er auf keinen Fall aus der Wohnung ausziehen werde, kann der Vermieter auch schon vor Ablauf der Kündigungsfrist Räumungsklage erheben.
AG Oberhausen, AZ: 339 C 1650/21, 18.05.2022
Befindet sich der Lebensgefährte und Vermieter hinter der Wohnungseingangstür und schlägt die Lebensgefährtin und Mieterin mit einer Axt ein Loch in diese Wohnungseingangstür, so ist eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt.?
AG Detmold, AZ: 41 C 381/21, 14.04.2022
Zahlt ein Räumungsschuldner während der laufenden Räumungsfrist die Nutzungsentschädigung anfangs teilweise, später gar nicht, so ist eine Verkürzung der Räumungsfrist auch bei einem angespannten Wohnungsmarkt (Berlin) geboten.
AG Berlin-Wedding, AZ: 19b C 98/20, 08.04.2022
Dem Vermieter (von Wohnraum) steht gegenüber dem Mieter ein auf § 1004 BGB beruhender und im einstweiligen Verfügungsverfahren durchsetzbarer Anspruch auf Untersagung der vollständigen oder teilweisen Gebrauchsüberlassung an Dritte jedenfalls dann zu, wenn er gegen den Mieter einen vorläufig vollstreckbaren Räumungstitel erwirkt und der Mieter danach den Versuch einer unbefugten Gewahrsamsüberlassung unternommen oder bereits erfolgreich abgeschlossen haben sollte.
LG Berlin, AZ: 67 T 8/22, 07.04.2022
Dass trotz mietvertraglicher Verpflichtung vom Mieter keine Genehmigungsanträge gestellt wurden, genügt vor dem Hintergrund der sehr fragwürdigen Genehmigungsfähigkeit und dem fehlenden Interesse der Vermieter an einer dauerhaften Nutzung der zu genehmigenden Gebäude als Kündigungsgrund nach § 543 Abs. 1 BGB nicht.?
OLG München, AZ: 32 U 936/21, 05.04.2022
Vereinbaren die Parteien im Mietvertrag ein Sonderkündigungsrecht bei Nichterreichen einer bestimmten Umsatzschwelle, hat die Vermieterin einseitig das Risiko übernommen – aus welchen Gründen auch immer –, dass die Mieterin den Mietvertrag frei kündigen kann.
LG Münster, AZ: 10 O 2/22, 01.04.2022
Der Mieter eines beendeten Mietverhältnisses kann die Nebenkostenvorauszahlung, über die der Vermieter nicht fristgemäß abgerechnet hat, ohne den zeitraubenden Umweg über eine (Stufen-)Klage auf Erteilung der Abrechnung sogleich zurückverlangen, wenn er während der Dauer des Mietverhältnisses nicht die Möglichkeit hatte, den Abrechnungsanspruch durch Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an den laufenden Vorauszahlungen durchzusetzen.?
LG Hamburg, AZ: 333 S 17/21, 31.03.2022
Grundsätzlich hat der Anspruchsteller, der einen Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung geltend macht, die Tatsachen, welche die Pflichtverletzung begründen, als Voraussetzung des Schadensersatzanspruchs darzulegen und im Bestreitensfalle zu beweisen.
AG Dülmen, AZ: 3 C 178/21, 15.03.2022
Die zweiwöchige Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB ist gewahrt, wenn der Arbeitgeber im Falle von Mutterschutz oder Elternzeit die behördliche Zulässigkeitserklärung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist beantragt hat, gegen die Versagung der Zulässigkeitserklärung rechtzeitig Widerspruch bzw. Klage erhoben hat und sodann die außerordentliche Kündigung unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Wegfall des Zustimmungserfordernisses (Ende des Mutterschutzes oder der Elternzeit) ausspricht.
LAG Rostock, AZ: 5 Sa 122/21, 15.03.2022
Rückwärts Vorwärts