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Untersagung eines auf 24 Stunden befristeten Streikaufrufs
LAG Frankfurt am Main, AZ: 16 SaGa 1459/16, 22.11.2016
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Am Vorliegen eines Verfügungsgrundes bestehen Bedenken, wenn eine stattgebende Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz bei einer befristeten Streikmaßnahme zu spät käme, weil ein Streik auf einen Tag befristet ist und es bis zum Abend dieses Tages dauern würde, bis der reguläre Betrieb aufgenommen werden könnte.
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