Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Eingruppierung einer Telefonistin in einer Hausnotrufzentrale
LAG Berlin, AZ: 12 Sa 35/20, 28.08.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Hinsichtlich der jeweils vorausgesetzten Fertigkeiten und Kenntnisse bauen die Entgeltgruppen der Anlage 1 zu den AVR-DD aufeinander auf. Kennzeichnend für die Entgeltgruppen bis EG 3 ist dabei, dass eine Einarbeitung zur Erlangung der Fertigkeiten und Kenntnisse ausreichend sein kann.

Die EG 4 Anlage AVR-DD ist die Einstiegsgruppe für Tätigkeiten, die nicht mehr allein aufgrund einer Einarbeitung ausgeführt werden können, sondern regelmäßig eine anderweitige berufsbezogene Ausbildung für die Tätigkeitsaufnahme voraussetzen.

Tätigkeiten unter fachlicher Anleitung bilden eine hervorgehobene Teilgruppe der für eine Eingruppierung in die EG 4 Anlage AVR-DD erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse. Das Vorliegen von Tätigkeiten unter fachlicher Anleitung kann zu einer Eingruppierung in die EG 5 führen. Dementsprechend knüpfen diese Tätigkeiten an die erforderliche Vorbildung weitergehende Anforderungen, als allgemein von der EG 4 vorausgesetzt. Während für die EG 4 bereits die Erforderlichkeit einer anderweitigen berufsbezogenen Ausbildung überhaupt ausreicht, folgt aus der einschlägigen Anmerkung 4, dass für Tätigkeiten unter fachlicher Anleitung die vorausgesetzte berufsbezogene Ausbildung in der Regel die Dauer eines Jahres haben muss.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Einstiegsgruppe Einarbeitung Fertigkeiten Kenntnisse EG Entgeltgruppen Gleichbehandlungsgrundsatz Maßregelungsverbot Mitarbeiterzufriedenheit Hausnotrufzentrale medizinischer Dienst Technik Alarmbearbeitung Pflege Betreuung Erziehung Integration Richtbeispiele Rettungssanitäterin Nachzahlungen