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Vertreterversammlung auch in der Corona-Pandemie unzulässig; § 23 WEG
AG Bottrop, AZ: 20 C 55/20, 07.05.2021
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Keywords: Corona Sars Covid19 Wohnungseigentümerversammlung Rechtsanwalt Bottrop Frank Dohrmann Vertreterversammlung Vollmachtversammlung
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Davon unberührt bleibt aber die Verpflichtung der Verwaltung unter Beachtung der Hygienevorschriften eine Eigentümerversammlung durchzuführen.
Eine Weigerung zum Abhalten von Eigentümerversammlungen in Corona-Zeiten ist ebenso unzureichend, wie der Versuch, die Teilnahme der Eigentümer auf eine Vollmachtserteilung an den Verwalter oder Beirat zu beschränken.