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Verjährung des Ausgleichsanspruchs eines Haftpflichtversicherers
OLG Hamm, AZ: 3 U 175/13, 10.12.2014
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Eine Geltendmachung derjenigen Freistellungsansprüche, die sich aus erst im weiteren Verlauf nach Schädigung fällig werdenden Schadenspositionen ergeben, ist grundsätzlich auch erst zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten der Forderung des Geschädigten möglich, so dass der Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 BGB auch erst zu diesem Zeitpunkt i.S. des § 199 Abs. 1 BGB entstanden ist.?

Der Ausgleichsanspruch im Innenverhältnis zwischen mehreren gesamtschuldnerisch haftenden Schädigern gem. § 426 Abs. 1 BGB stellt einen, insbesondere was die Verjährung betrifft, selbstständig zu beurteilenden Anspruch dar.
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