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Sind im Bereich des Gemeinschaftseigentums gravierende bauliche Mängel vorhanden, die die zweckentsprechende Nutzung von Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten erheblich beeinträchtigen oder sogar ausschließen, ist eine sofortige Instandsetzung zwingend erforderlich und einzelne Wohnungseigentümer können die Sanierung verlangen.

Es ist einem Wohnungseigentümer nicht zuzumuten, die Verwirklichung eines weiteren Schadenfalles verbunden mit dem Eintritt von Abwasser aus der Kanalisation in ihre Wohnung abzuwarten, selbst wenn der Eintritt eines Schadens nicht überwiegend wahrscheinlich sein sollte.
LG Dortmund, AZ: 1 S 116/22, 07.02.2023
Ein ausscheidender Wohnungseigentümer ist verpflichtet, dem Verwalter den Eigentümerwechsel mitzuteilen, wenn dieser den ausgeschiedenen Wohnungseigentümer wegen rückständiger Hausgelder anmahnt.

Unterlässt der ausgeschiedene Eigentümer die Mitteilung, kann er zwar nicht wegen der Hausgelder in Anspruch genommen werden, wohl aber wegen der vergebens aufgewandten Rechtsverfolgungskosten.
AG Wiesbaden, AZ: 91 C 1245/22, 06.02.2023
Ein Rechtschutzbedürfnis für eine Verwalterbestellung im Wege einer Beschlussersetzungsklage besteht in einer Zwei-Personen-Gemeinschaft nicht, wenn der Kläger über die Stimmenmehrheit in der Versammlung verfügt.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2 13 T 7/23, 06.02.2023
Zutreffend ist zwar, dass die Wohnungseigentümer bei der Festlegung des Wirtschaftsplans einen weiten Ermessensspielraum haben.

Dieses Ermessen betrifft allerdings nur die Höhe der Kosten. Die Frage der Verteilerschlüssel ist keine Frage, die einer Ermessensentscheidung unterliegt. Auch bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans sind die gültigen Verteilerschlüssel anzuwenden.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 T 1/23, 06.02.2023
Einem Wohnungseigentümer kann etwa nicht zugemutet werden, einer Einladung zur Versammlung in der Wohnung oder auf der Terrasse eines verfeindeten Wohnungseigentümers zu folgen.

Für die Gültigkeit des Beschlusses über die Nachschüsse oder die Anpassung der Vorschüsse kommt es nicht darauf an, ob ein Vermögensbericht vorgelegt wird.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 80/22, 02.02.2023
Beschlüsse wegen eines Ladungsmangels sind regelmäßig nicht nichtig, nur anfechtbar.

Sollten die Eigentümer im Rahmen einer 1-Mann-Versammlung dazu bewegt werden, auf eine Teilnahme zu verzichten, führt dieser auf alle Eigentümer gleichsam wirkende Druck allein noch nicht zur Nichtigkeit der auf einer "Ein-Personen-Versammlung" gefassten Beschlüsse.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 60/22, 02.02.2023
Ist Verfügungsklägerin nicht die im Grundbuch eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sondern deren Gesellschafter, fehlt es an der Aktivlegitimation.

Den Gesellschafter der Wohnungseigentümerin steht kein Anspruch zu. Sie sind nicht aus eigenem Recht befugt, die Aussetzung des streitgegenständlichen Beschlusses geltend zu machen. Eine Beschlussanfechtungsklage kann nur der Wohnungseigentümer erheben, nur dieser ist aktivlegitimiert.

Für die Aussetzung der Vollziehung eines WEG-Beschlusses fehlt es in der Regel am Verfügungsgrund.
LG Hamburg, AZ: 318 S 38/21, 01.02.2023
Führt der Mieter eine Eigentumswohnung bauliche Veränderungen aus, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sowohl den Mieter, als auch den Eigentümer auf Rückbau in Anspruch nehmen. Die sich hieraus ergebenden unterschiedliche Zuständigkeit der Gerichte ist wegen der Sachnähe dahingehend zu lösen, dass das WEG-Gericht auch für die Mieter sachlich zuständig ist.
OLG Hamm, AZ: 32 SA 75/22, 30.01.2023
Es besteht kein berechtigtes (materielles) Interesse daran, die Frage des (Nicht-)Bestehens des Entschädigungsanspruchs zu klären und dementsprechend von der Wohnungseigentümergemeinschaft zu erfahren, ob diese einen solchen Anspruch geltend machen will.
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980a C 15/22 WEG, 27.01.2023
Ansprüche auf Nachbesserung einer Jahresabrechnung gegenüber dem Verwalter stehen seit dem 01.12.2020 nur noch und ausschließlich der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu.

Will der Wohnungseigentümer Nachbesserungsforderungen aufstellen, muss er die Aufnahme dieser Forderung als Tagesordnungspunkt verlangen, um dann einen möglichst positiven Beschluss der Gemeinschaft erwirken zu können.
LG Köln, AZ: 29 S 158/22 WEG, 19.01.2023
Will der Wohnungseigentümer Nachbesserungsforderungen in einer Jahresabrechnung aufstellen, muss er die Aufnahme dieser Forderung als Tagesordnungspunkt verlangen, um dann einen möglichst positiven Beschluss der Gemeinschaft erwirken zu können.
LG Köln, AZ: 29 S 158/22, 19.01.2023
Ein werdender Eigentümer, zu dessen Gunsten eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eibgetragen ist, ist nicht berechtigt, an einer Eigentümerversammlung teilzunehmen.

Ist der Klageantrag dem Wortlaut nach nicht auf eine Beschlussfassung gerichtet, sondern auf ein tatsächliches Verwaltungshandeln, ist eine vorherige Beschlussfassung nicht erforderlich.

Die Verpflichtung zur Erstellung eines Vermögensberichts ergibt sich bereits aus § 28 Abs. 4 WEG, so dass eine Vorbefassung nicht erforderlich ist.
AG Witten, AZ: 25 C 6/22, 19.01.2023
Die Teilnahme an einer Eigentümerversammlung in der CoronaPandemie kann davon abhängig gemacht werden, das die Wohnungseigentümer eines der drei Merkmale „geimpft, genesen oder getestet“ erfüllen.
AG Eutin, AZ: 29 C 43/21, 17.01.2023
Eine Verweigerung der Belegeinsicht vor der Eigentümerversammlung führt nicht zur Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse.
AG Köln, AZ: 215 C 48/22, 17.01.2023
Auch nach Inkrafttreten des WoMEG am 01.12.2020 haben Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage denselben Streitgegenstand; einzelne Beschlussmängel sind nur Teile des einheitlichen Streitgegenstands.

Eine Beschlussanfechtungsklage, die nach dem 30.11.2020 eingeht und gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichtet ist, wahrt die Klagefrist gem. § 45 Satz 1 WEG nicht.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 43/22, 13.01.2023
Gehen die Wohnungseigentümer bei einer Beschlussfassung über die Genehmigung einer Wallbox zur Aufladung eines Elektroautos davon aus, dass Vorgaben der Gebäudeversicherung zur beachten sind, die nur als Empfehlung ausgesprochen wurden, wiederspricht der Beschluss mangels Ermessensnichtgebrauch der Eigentümer der ordnungsgemäßen Verwaltung.
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 27 C 1086/21, 10.01.2023
Für die Eintragung oder Änderung einer Dienstbarkeit ist die Mitwirkung aller Wohnungseigentümer gegenüber dem Grundbuchamt erforderlich.

Eine Bewilligung der Änderung der Grunddienstbarkeit durch den Verwalter ist nicht möglich. Vielmehr müssen alle Wohnungs- und Teileigentümer die Änderung der Grunddienstbarkeit in der Form des § 29 GBO bewilligen.
OLG Karlsruhe, AZ: 14 W 59/22, 30.12.2022
Unter dem Tagesordnungspunkt "Sonstiges" können keine Beschlüsse gefasst werden.

Finanzierung einer Instandsetzungsmaßnahme muss in der Einladung angekündigt werden.

Der Gemeinschaft fehlt die Beschlusskompetenz, die Hausflurreinigung den Wohnungseigentümern aufzuerlegen.
AG Oberhausen, AZ: 334 C 52/22, 27.12.2022
Zwar kann jeder Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 S. 1 WEG einen Beschluss über das "Ob" privilegierter baulichen Veränderungen verlangen; dies beinhaltet aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Art und Weise der Durchführung.

Aufgrund des Ermessens können die Eigentümer auch Bedingungen und Auflagen für die Durchführung mitbeschließen (z.B.: Versicherungsschutz, Wartung, Kosten, Fachfirma).
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-09 S 31/22, 22.12.2022
Grundsätzlich hat ein Miteigentümer einen Anspruch auf Aufnahme eines Tagesordnungspunkts und Behandlung in der nächsten ordentlichen Eigentümerversammlung, wenn sachlich Gründe vorliegen, den Gegenstand zu erörtern und zum Gegenstand der Abstimmung zu machen, § 23 WEG. Dieser Anspruch kann auch eingeklagt werden.

Der Verfügungsanspruch kann nicht geltend gemacht werden, wenn die Ladungsfrist des § 24 Abs. 4 S. 2 WEG nicht mehr gewahrt werden kann und auf diese Frist auch nicht ausnahmsweise verzichtet werden kann.
AG Schwerin, AZ: 14 C 299/22 WEG, 12.12.2022
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