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Urteile zu Kategorie: Stellvertretung

Tritt der Veräußerer eines unterschlagenen Kraftfahrzeuges unter dem Namen des Eigentümers auf, wird dieser auch Vertragspartner des Erwerbers. Eine allgemeine Nachforschungspflicht des Erwerbers gibt beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs nicht.

Der Fahrzeugbrief wie die Zulassungsbescheinigung verbriefen nicht das Eigentum an dem Fahrzeug, so dass auch gutgläubiger Erwerb des Kraftfahrzeugs bei gefälschten Papieren in Betracht kommt.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 92/12, 01.03.2013
Der Gründungsgesellschafter, der sich zu den vertraglichen Verhandlungen über den Beitritt eines Anlegers zu einer Fondsgesellschaft eines Vertriebs bedient und diesem oder von diesem eingeschalteten Untervermittlern die geschuldete Aufklärung der Beitrittsinteressenten überlässt, haftet für deren unrichtige oder unzureichende Angaben.
BGH Karlsruhe, AZ: II ZR 69/12, 14.05.2012
Es fehlt an einem angemessenen Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs gem. § 1357 BGB, wenn ein Ehegatte auf einem ihm allein gehörenden Grundstück ein Geschäftshaus anbaut und im Rahmen des Anbaus Aufträge vergibt.

Ein Rechtsanwalt zieht ein ohne Vollmacht seines Ehegatten abgeschlossenes Geschäft durch Genehmigung gem. § 177 Abs. 1 BGB an sich, wenn er in einem auf seinem Anwaltsbriefkopf verfassten außergerichtlichen Brief an den gegnerischen Geschäftspartner zur Abwehr der Ansprüche die Begriffe "wir" und "uns" verwendet.
AG Bottrop, AZ: 8 C 341/11, 12.01.2012
Vertritt ein Rechtsanwalts seine eigene Ehefrau im Rahmen eines vertraglichen Mandatsverhältnisses, kann ein anspruchabweisendes Anwaltsschreiben nicht als Genehmigung eines vollmachtlosen Geschäfts gem. § 177 Abs. 1 BGB gewertet werden, nur weil der Rechtsanwalt sich mit seiner Mandantin und Ehefrau in dem Schreiben solidarisiert.
LG Essen, AZ: 15 S 27/12, 06.02.2012
Eine schenkweise Übertragung eines Grundstückes wird nicht deshalb entgeltlich, weil der Minderjährige die bestehenden Mietverhältnisse übernimmt.

§ 1822 Nr. 5 BGB gilt nicht beim Eigentumserwerb, denn diese Vorschrift verlangt eine rechtsgeschäftliche Begründung eines Mietverhältnisses. Eine analoge Gesetzesanwendung auf Fälle eines gesetzlichen Eintritts in ein Mietverhältnis scheidet aus Gründen der Rechtssicherheit aus.
OLG Hamm, AZ: 15 W 94/14, 06.08.2014
Eine Funktionsvollmacht berechtigte nicht zur Vertretung eines Betriebes beim Abschluss eines beurkundungs-bedürftigen Vertrages.

Grundsätzlich bedarf es der Vollmacht keiner Form, auch wenn das erstrebter Rechtsgeschäft formbedürftig ist. Ausnahme ist jedoch, wenn durch die Vollmacht der Zweck der Formbedürftigkeit (hier der Warnfunktion bei Grundstückverträgen) verfehlt werden würde.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 309/01, 28.11.2002
Ein einseitiges Rechtsgeschäft kann gem. § 174 BGB nur unverzüglich zurückgewiesen werden.

Die Zurückweisung eines einseitigen Rechtsgeschäfts nach mehr als einer Woche ist auch, wenn man dem Zurückweisenden einer angemessenen Überlegungsfrist und die Möglichkeit, Rechtsrat einzuholen, zubilligt nicht mehr unverzüglich im Sinne des § 174 BGB, wenn nicht besondere Umstände des Einzelfalls vorliegen.
LG Köln, AZ: 7 O 112/15, 30.10.2015
Auch wenn ein vollmachtloser Vertreter im Namen eines nicht existierenden Rechtsträgers handelt, ist seine Haftung nach § 179 Abs. 1 BGB bereits dann ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Kenntnis vom Fehlen der Vertretungsmacht hat nicht erforderlich ist für den Haftungsausschluss, dass der Vertragspartner darüber hinaus auch Kenntnis davon hat, dass der Vertretene nicht existiert.

Dem vollmachtlosen Vertreter ist es nach Treu und Glauben nur dann verwehrt, sich auf den Haftungsausschluss gem. § 179 Abs. 3 Satz 1 BGB zu berufen, wenn der andere Teil aufgrund besonderer Umstände, auf das Wirksamwerden des Vertrages vertrauen durfte.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 170/07, 12.11.2008
Im Falle eines einseitigen Rechtsgeschäfts ist der Erklärungsempfänger nach § 174 BGB gehalten, sich über die Frage, ob er das Rechtsgeschäft wegen mangelnder Vorlage einer Originalvollmachtsurkunde zurückweisen will unverzüglich zu entscheiden. Einer komplizierten und aufwendigen Sachprüfung, die gegebenenfalls einen längeren Prüfungs- und Entscheidungszeitraum rechtfertigen kann, bedarf es nicht.

Weist der Erklärungsempfänger das Rechtsgeschäft nicht unverzüglich zurück, bleibt dieses wirksam.

Eine Zurückweisung muss auf die fehlende Vollmachtsurkunde – und nicht wie hier auf die fehlende Vertretungsmacht abgestellt sein – oder es muss zumindest der Grund für die Zurückweisung aus den Umständen eindeutig erkennbar sein.
LG Hamburg, AZ: 330 O 599/12, 08.08.2013
Wird die Anspruchsanmeldung i. S. v. § 651 g BGB wegen fehlender Originalvollmacht zurückgewiesen, kann die Zurückweisungserklärung ihrerseits wegen fehlender Originalvollmacht nach § 174 BGB zurückgewiesen werden.

Eine juristische Person, wie eine GmbH kann niemals in eigenen Namen handeln. Jedoch hat jede juristische Person einen gesetzlichen Vertreter. Erfolgt die Zurückweisungserklärung nicht durch den gesetzlichen Vertreter, sondern durch einen Mitarbeiter (der Rechtsabteilung) kann diese Zurückweisung ebenfalls zurückgewiesen werden.
AG Kleve, AZ: 3 C 452/98, 06.11.1998
Den Versicherer trifft eine vertragliche Nebenpflicht, auf Verlangen seines Versicherungsnehmers mit einem von diesem umfassend bevollmächtigten Vertreter Schriftwechsel im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses zu führen, es sei denn, dass dies dem Versicherer aus besonderen Umständen im Einzelfall unzumutbar ist.
BGH Karlsruhe, AZ: IV ZR 165/12, 29.03.2013
Ein Verkaufsmitarbeiter in einem Autohaus gilt nach § 56 HGB grundsätzlich als bevollmächtigt zur Entgegennahme von Barzahlungen und zur Gewährung von Preisnachlässen.
OLG Karlsruhe, AZ: 10 U 3/20, 16.10.2020
Der Ladenangestellte eines Kfz-Handelsgeschäfts ist aufgrund des § 56 HGB allein zur Vornahme von branchentypischen Rechtsgeschäften bevollmächtigt. Ob der Verkauf eines Personenkraftwagens in diesem Sinne branchentypisch ist, bestimmt sich maßgeblich nach dem konkreten Inhalt des Rechtsgeschäfts.
OLG Bremen, AZ: 1 U 50/05, 14.09.2005
Die Vorschrift des HGB § 56, nach der der Ladenangestellte zu den in einem derartigen Laden gewöhnlich erfolgenden Verkäufen als ermächtigt gilt, ist auf Ankäufe auch nicht entsprechend anwendbar.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 196/87, 04.05.1988
Ein Vertrag ist wegen sittenwidriger Kollusion nichtig, wenn ein von den Voraussetzungen des § 181 BGB befreiter Bevollmächtigter seine Vollmacht missbraucht, um mit sich als Geschäftsgegner ein Geschäft zum Nachteil des Vertretenen abzuschließen. ?
BGH Karlsruhe, AZ: II ZR 371/12, 28.01.2014