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Urteile zu Kategorie: Betriebsrat

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Der gerichtlichen Bestellung eines Wahlvorstands steht nicht entgegen, dass auf einer Wahlversammlung nur ein Wahlgang durchgeführt wurde.
BAG Erfurt, AZ: 7 ABR 40/17, 20.02.2019
Ein Betriebsrat gilt als fortbestehend, soweit dies zur Geltendmachung oder Abtretung seiner noch nicht erfüllten Ansprüche notwendig ist.
BAG Erfurt, AZ: 7 ABR 79/16, 19.12.2018
Ist ein Verfahren schon vor Ablauf der Amtszeit des Betriebsrats eingeleitet worden, ist ein Wahlvorstand auch nach Ablauf der Amtszeit des Betriebsrats unter den Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 BetrVG gerichtlich zu bestellen.
BAG Erfurt, AZ: 7 ABR 13/15, 23.11.2016
Eine hinsichtlich der auf das Geschlecht in der Minderheit entfallenden Mindestsitze unzutreffende Angabe ist geeignet, die Anfechtung der Wahl zu rechtfertigen.
BAG Erfurt, AZ: 7 ABR 67/11, 13.03.2013
Der halbtägige Besuch einer Schulungsveranstaltung kann für ein Mitglied des Wahlvorstandes als erforderlich angesehen werden.
BAG Erfurt, AZ: 6 AZR 3/82, 07.06.1984
Der Wahlvorstand hat bei Zweifel an der Gültigkeit einer Vorschlagsliste angesichts von Auffälligkeiten diese Auffälligkeiten zu untersuchen
BAG Erfurt, AZ: 7 ABR 65/07, 21.01.2009
Es ist grundsätzlich ein Aushang in allen Betriebsstätten erforderlich, in denen Wahlberechtigte beschäftigt sind.
BAG Erfurt, AZ: 7 ABR 44/03, 05.05.2004
Ein Anfechtungsberechtigter kann eine Betriebsratswahl nur anfechten, wenn er auch die Wahl aller anderen Betriebsräte angefochten hat.
BAG Erfurt, AZ: 7 ABR 78/98, 31.05.2000
Ein Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste während des Wahlverfahrens ist nicht Voraussetzung , in einem Wahlanfechtungsverfahren die Aufnahme nicht Wahlberechtigter in die Wählerliste rügen zu können.
BAG Erfurt, AZ: 7 ABR 42/15, 02.08.2017
Ein Anspruch des Arbeitgebers auf den Abbruch einer Betriebsratswahl kann sich aus der zu erwartenden Nichtigkeit derselben ergeben.
BAG Erfurt, AZ: 7 ABR 61/10, 27.07.2011
ABM-Beschäftigte sind bei einer Betriebsratswahl wahlberechtigt, §7 S.1 BetrVG.
BAG Erfurt, AZ: 7 ABR 6/04, 13.10.2004
Das Konfliktlösungsverfahren des § 109 Satz 1 BetrVG bezieht sich bei Konflikten über ein Auskunftsverlangen des Wirtschaftsausschusses auch auf Streitigkeiten über die Art und Weise der Erteilung von Auskünften.
BAG Erfurt, AZ: 1 ABR 37/17, 12.02.2019
Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Betriebsausschuss Einblick in nicht anonymisierten Bruttoentgeltlisten zu gewähren, § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG.
BAG Erfurt, AZ: 1 ABR 53/17, 07.05.2019
Ein Arbeitgeber ist zu weitergehenden Auskünften verpflichtet, wenn die Angaben in einer Bruttolohn- und Gehaltsliste nicht genügen, um den Betriebsrat im erforderlichen Umfang zu unterrichten.
BAG Erfurt, AZ: 1 ABR 54/07, 30.09.2008
Eine Einstellung iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt vor, wenn eine Person in den Betrieb eingegliedert wird, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.
BAG Erfurt, AZ: 1 ABR 5/18, 12.06.2019
Voraussetzung eines allgemeinen Auskunftsanspruches eines Betriebsrates nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG ist, dass der Betriebsrat zur Wahrung der Interessen Betroffener angemessene und spezifische Maßnahmen vorsieht, sofern Auskunft über datenschutzrechtlich sensitive Daten verlangt wird.
BAG Erfurt, AZ: 1 ABR 51/17, 09.04.2019
Der Einigungs- oder Bestellungsgegenstand bei der Errichtung einer Einigungsstelle kann sich nicht sowohl auf die Ausgestaltung des Verfahrens zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung als auch - im Vorgriff - schon auf ggf. erforderliche Schutzmaßnahmen und die Regelung ihrer Wirksamkeitskontrolle erstrecken.
BAG Erfurt, AZ: 1 ABR 22/18, 19.11.2019
Hat sich der Arbeitgeber in einem Verfahren auf Auskunftserteilung nach § 80 Abs. 2 S.1 BetrVG mit dem Betriebsrat dahin verglichen, zukünftig über den Einsatz bestimmter externer Mitarbeiter zu einem bestimmten Zeitpunkt eine im Einzelnen näher geregelte Auskunft zu erteilen, kann der Betriebsrat über § 888 ZPO nur die Erteilung der Auskunft durch Festsetzung eines Zwangsgeldes vollstrecken, nicht aber, dass diese auch rechtzeitig erfolgt.
LAG Kiel, AZ: 1 Ta 6/20, 11.02.2020
Beleidigt ein bereits einschlägig abgemahnter Arbeitnehmer einen dunkelhäutigen Kollegen in Anwesenheit mehrerer anderer Kollegen mit Affenlauten , kann darin ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB gesehen werden.
LAG Köln, AZ: 4 Sa 18/19, 06.06.2019
Ein Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Zahlung einer höheren Vergütung kann aus § 78 Satz 2 BetrVG folgen, wenn dem Betriebsratsmitglied der Nachweis gelingt, dass es ohne seine Tätigkeit als Mitglied des Betriebsrats inzwischen mit einer Aufgabe betraut worden wäre, die ihm den Anspruch auf das begehrte Arbeitsentgelt geben würde.
BAG Erfurt, AZ: 7 AZR 222/19, 22.01.2020
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