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Individualrechte können nicht auf die Wohnungseigentümergemeinschaft übertragen werden; §§ 10 Abs. 6 S.3, 14 Nr. 1 WEG; 1004 BGB
AG Ratingen, AZ: 8 C 294/15, 02.03.2016
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Ein Beschluss, der die individuellen Ansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer gegenüber einem Miteigentümer auf Entfernung seines Wintergartens auf die Wohnungseigentümergemeinschaft überträgt, ist mangels Beschlusskompetenz nichtig.

Die Beschlusskompetenz aus § 10 Abs. 6 Satz 3, Halbsatz 2 WEG ermöglicht indessen keine Verfügung über das Individualrecht selbst, sondern lediglich die Übertragung der Befugnis zur Ausübung der Individualrechte (BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 125/10).

Ein so gefasster Mehrheitsbeschluss ist auch nicht dahingehend auslegungsfähig, dass hiermit die Übertragung der Befugnis zur Ausübung der Individualrechte der einzelnen Wohnungseigentümer auf Entfernung des Wintergartens im eigenen Namen durch den rechtsfähigen Verband übertragen werden sollte. Denn es hätte insoweit einer ausdrücklichen Beschlussfassung betreffend die Vergemeinschaftung der Befugnis zur Ausübung der Individualrechte im eigenen Namen auf den rechtsfähigen Verband der Wohnungseigentümer im Sinne einer bloß gesetzlichen Prozessstandschaft bedurft.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: bauliche Veränderung Beseitigungsanspruch Unterlassungsanspruch Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Vergemeinschaftung