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Auslassung von Eigenschaften des Arbeitnehmers im Arbeitszeugnis
BAG Erfurt, AZ: 9 AZR 632/07, 12.08.2008
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Das Recht des Arbeitgebers, selbst darüber zu entscheiden, ob er bestimmte Leistungen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers hervorhebt, wird durch die gesetzlichen Gebote der Zeugnisklarheit und Zeugniswahrheit begrenzt.

Soweit Merkmale in besonderem Maße gefragt sind und deshalb der allgemeine Brauch besteht, diese im Zeugnis zu erwähnen, führt die ungerechtfertigte Nichterwähnung dieser Merkmale zu einem Anspruch des Arbeitnehmers auf ein ergänztes Zeugnis.
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Keywords: Arbeitszeugnis Dienstzeugnis Leistungsbeurteilung Abkehrschein Leistungsbewertung Abschlussbeurteilung Zeugnisklarheit Zeugniswahrheit Besondere Merkmale Zeugnisergänzug Schweigen Stressbelastbarkeit Rechtsstreit über den Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses; Anspruch auf Hervorhebung der Leistungsfähigkeit in Stresssituationen im Arbeitszeugnis; Bestimmung des Umfangs der Gebote der Zeugniswahrheit und der Zeugnisklarheit; Einstufung der Belastbarkeit in Stresssituationen bei Tageszeitungsjournalisten als üblicher Zeugnisinhalt