Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Verwendung der Formulierung "kennen gelernt" im Arbeitszeugnis
BAG Erfurt, AZ: 9 AZR 386/10, 15.11.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Formulierung "kennen gelernt" in einem Arbeitszeugnis verstößt nicht gegen die Gebote der Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit.

Die Formulierung "kennen gelernt" drückt nicht das Nichtvorhandensein der im Kontext dieser Worte angeführten Eigenschaften aus und stellt damit kein unzulässiges Geheimzeichen dar.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Anforderungen an das Aufstellen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses im Hinblick auf die Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit; Zulässigkeit des Satzes "Wir haben Herrn K. als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt, der stets eine sehr hohe Einsatzbereitschaft zeigte" in einem Arbeitszeugnis § 109 Abs 1 S 1 GewO, § 109 Abs 2 S 1 GewO, § 109 Abs 2 S 2 GewO, § 362 Abs 1 BGB Arbeitszeugnis - Gebot der Zeugnisklarheit - Verwendung der Formulierung "kennen gelernt" Arbeitszeugnis; Gebot der Zeugnisklarheit - Verwendung der Formulierung "kennen gelernt"; Verschlüsselte Formulierung