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Erwähnung von Elternzeit im Arbeitszeugnis
BAG Erfurt, AZ: 9 AZR 261/04, 10.05.2005
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Wenn sich der beurteilende Arbeitgeber nach seiner Einschätzung in der Lage sieht, trotz der wesentlichen Ausfallzeiten des Arbeitnehmers diesen im Zeugnis objektiv zu beurteilen, bedarf es keiner Erwähnung der Ausfallzeiten.

Der durch einen vom Arbeitnehmer in Anspruch genommenen Erziehungsurlaub aufgetretene Arbeitsausfall rechtfertigt die Aufnahme des Erziehungsurlaubs ins Arbeitszeugnis nur dann, wenn wegen des unverhältnismäßigen Anteils der Ausfallzeit an der zu beurteilenden Gesamtzeit der Arbeitgeber ohne Erwähnung des in Anspruch genommenen Erziehungsurlaubs die Leistungsbeurteilung auf die Zeit der tatsächlichen Beschäftigung beschränken müsste.
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Keywords: Erwähnung der Elternzeit (Erziehungsurlaub) in einem Arbeitszeugnis; Verstoß gegen den Grundsatz einer wohlwollenden Beurteilung; Geschuldeter Inhalt eines Arbeitszeugnisses; Dokumentation erheblicher Ausfallzeiten eines Arbeitnehmers im Arbeitszeugnis; Umfang des Grundsatzes der Zeugniswahrheit; Pflicht des Bundesarbeitsgerichts, den Europäischen Gerichtshof im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens anzurufen