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Wegfalls der Geschäftsgrundlage eines arbeitsvertraglichen Aufhebungsvertrags
BAG Erfurt, AZ: 6 AZR 517/07, 08.05.2008
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Kommt es auf Veranlassung des Arbeitgebers zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags, ist dieser Vertrag nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) anzupassen, wenn sich in der Zeit zwischen dem Abschluss des Aufhebungsvertrags und dem vereinbarten Vertragsende unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer ergibt.

Die Ausführung, ein Aufhebungsvertrag sei wirksam und die Geschäftsgrundlage eines Aufhebungsvertrags sei nicht weggefallen, betrifft zwei unterschiedliche Streitgegenstände.

In der Berufungsbegründung muss für jeden der Streitgegenstände eine den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO genügende Begründung gegeben werden.
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Keywords: Voraussetzungen für einen Wiedereinstellungsanspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage des Aufhebungsvertrags Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags bei Anfechtung desselben Anfechtungsrecht bei Irrtum im Beweggrund Zulässigkeit einer Klage auf Verurteilung zur Eingehung eines rückwirkenden Vertragsverhältnisses Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrags und bei einem Wegfall der Geschäftsgrundlage Textilveredelung Industriemeister Abteilungsleiter Kommanditgesellschaft Insolvenzverfahrens Klageabweisungsantrag