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Aufhebungsvertrag mit einer Auszubildenden
ArbG Dortmund, AZ: 4 Ca 4594/08, 12.02.2009
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Ergibt das Ergebnis der Gesamtwürdigung aller Umstände, dass die Androhung mit einer Strafanzeige zum Zwecke der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Bedrohten als auch des Drohenden, unangemessen ist, ist das Verhalten des Drohenden rechtswidrig.

Das Androhen einer Strafanzeige gegen den Vater einer schwangeren Auszubildenden für den Fall der Nichtunterzeichnung eines Aufhebungsvertrages stellt eine widerrechtliche Drohung i.S.d. §123 BGB dar, weil kein ein innerer Zusammenhang mit dem Begehren des Drohenden auf Auflösung des Ausbildungsverhältnisses und der Drohung mit einer Strafanzeige besteht.
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