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Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Androhung einer Kündigung
LAG Hamm, AZ: 1 Sa 1878/19, 23.11.2020
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Widerrechtlich ist eine Drohung mit einer arbeitgeberseitigen Kündigung dann, wenn ein verständiger Arbeitgeber in der konkreten Situation den Ausspruch einer Kündigung nicht ernsthaft erwogen hätte.

Die Widerrechtlichkeit der Kündigungsandrohung entfällt nicht erst dann, wenn sich die angedrohte Kündigung hypothetisch in einem Kündigungsschutzprozess auch als rechtswirksam erweisen würde. Sie ist allerdings gegeben, wenn der Arbeitgeber unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen musste, die angedrohte Kündigung werde einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten.
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