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Ob eine konkrete Nutzungsform den Rahmen einer nicht weiter durch Bestimmungen in der Teilungserklärung oder sonstigen Vereinbarungen beschränkten Wohnnutzung überschreitet, bestimmt sich danach, ob diese die anderen Wohnungseigentümer stärker beeinträchtigt, als bei einer Nutzung des Wohneigentums zu Wohnzwecken typischer Weise zu erwarten ist.
LG Bremen, AZ: 4 S 267/19, 12.05.2020
Vorrang hat das Sondernutzungsrecht, soweit nicht durch eine auf ihm errichtete bauliche Veränderung das Ein- und Ausparken des Nachbareigentümers auf dessen Sondernutzungsfläche (nahezu) unmöglich gemacht wird. Wenn die Gemeinschaftsordnung eine Einzäunung gestattet, dann ist auch eine Ersetzung der Carportwand erlaubt.
LG Hamburg, AZ: 318 S 93/19, 25.03.2020
Das Anfechtungsrecht dient nicht nur dem persönlichen Interesse des anfechtenden Wohnungseigentümers oder dem Minderheitenschutz, sondern dem Interesse der Gemeinschaft an einer ordnungsmäßigen Verwaltung; deswegen genügt für die Anfechtung grundsätzlich das Interesse eines Wohnungseigentümers, eine ordnungsmäßige Verwaltung zu erreichen.
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 47/18 WEG, 28.02.2020
Ein Wohnungseigentümer darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass die
bis zu einer Änderung des Verteilungsschlüssels angefallenen Kosten
nach dem bis dahin geltenden (bisherigen) Schlüssel umgelegt werden.

Eine Klausel in der Teilungserklärung, die dem Verwalter die Befugnis
einräumt, darüber zu entscheiden, einem Wohnungseigentümer mit
Mehrkosten zu belasten, die durch übermäßigen Gebrauch oder
Verbrauch verursacht werden, ist nichtig.
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 28/19 WEG, 28.02.2020
Wenn in der Teilungserklärung Instandsetzungspflichten hinsichtlich der Bäume dem einzelnen Sondernutzungsberechtigten auferlegt wurden, kann die Verpflichtung, erstmals einen ordnungsmäßigen Zustand herzustellen, der Gemeinschaft obliegen.

Ein Kronenpflegeschnitt gehört über fünf Jahre nach Abschluss des Teilungsvertrages nicht mehr zu einer Maßnahme der erstmaligen Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums.
AG Hamburg-Blankenese, AZ: 539 C 17/19, 29.01.2020
Eine mietvertragliche Tierhaltungsklausel mit dem Wortlaut „Kleintiere, wie Vögel, Zierfische, Schildkröten, Hamster, Zwergkaninchen oder vergleichbare Tiere, darf der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters im haushaltsüblichen Umfang halten.
LG Berlin I, AZ: 66 S 310/19, 24.01.2020
Die Nutzung einer in der Teilungserklärung als Ladenlokal/Bankfiliale ausgewiesene Teileigentumseinheit als islamisches Kulturzentrum widerspricht der in der Teilungserklärung getroffenen Nutzungsvereinbarung.

Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass die Nutzung der streitgegenständlichen Teileigentumseinheit als kulturelle Begegnungsstätte baurechtlich genehmigt wurde.
AG München, AZ: 485 C 11775/19, 20.01.2020
Bei der Prüfung, ob sich eine nach dem in der Teilungserklärung vereinbarten Zweck (hier: „Laden mit Lager“) ausgeschlossene Nutzung (hier: Betreiben eines Eltern-Kind-Zentrums) als zulässig erweist, weil sie bei typisierender Betrachtungsweise nicht mehr stört als die vorgesehene Nutzung, ist regelmäßig die Ausstrahlungswirkung des § 22 Abs. 1a BImSchG auf das Wohnungseigentumsrecht zu berücksichtigen.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 203/18, 13.12.2019
Installation einer Videoüberwachungsanlage zur Überwachung der Ein- und Ausgangsbereiche des Gebäudes und der dazugehörigen Tiefgarage stellt eine bauliche Veränderung dar, die jeden einzelnen Miteigentümer beeinträchtigt. ?
AG Frankfurt am Main, AZ: 33 C 3513/18, 12.12.2019
Änderungen von Miteigentümervereinbarungen kommen durch einzelne Miteigentümer in Betracht, wenn und soweit die zu ändernde Vereinbarung ihnen ausdrücklich oder konkludent eine entsprechende Änderungsbefugnis zuerkennt, mithin die kollektive Zuständigkeit durch Übertragung der Entscheidungsbefugnis durchbrochen wird.?
OLG Nürnberg, AZ: 15 W 4008/19, 04.12.2019
Grundsätzlich sind Eigentümerbeschlüsse gem. den §§ 133, 157 BGB auszulegen, wobei, nachdem sich ihre Wirkung gem. § 10 IV WEG auch ohne Eintragung auf den Sondernachfolger erstreckt, eine objektive und normative Auslegung vorzunehmen ist, bei der es auf die subjektiven Vorstellungen der Beteiligten nicht ankommt. Maßgebend sind deshalb der Beschlusswortlaut sowie der sonstige Protokollinhalt.?
LG Berlin I, AZ: 55 S 18/19 WEG, 03.12.2019
Die Nutzung als Ferienwohnung dient zu Wohnzwecken und widerspricht damit der Zweckbestimmung als Ladenlokal in der Teilungserklärung.

Denn die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste ist grundsätzlich als Teil der zulässigen Wohnnutzung anzusehen.
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, AZ: 72 C 166/18, 28.11.2019
Wird ein Wohnungseigentümer oder sein Vertreter zu Unrecht von der Teilnahme an der Versammlung ausgeschlossen, sind alle auf der Versammlung gefassten Beschlüsse für ungültig zu erklären.

Der vorschnelle Ausschluss eines Miteigentümers bzw. dessen Vertreter von der Teilnahme, ohne sich zuvor über den Inhalt der Teilungserklärung vergewissert zu haben, stellt eine schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung des Verwalters dar, so dass dem Verwalter die Kosten des Rechtsstreits gem. § 49 WEG aufzuerlegen sind.
AG Duisburg-Ruhrort, AZ: 28 C 27/19, 27.11.2019
Wer eine bauliche Maßnahme durchführt muss darlegen und beweisen, dass kein Nachteil für seine Miteigentümer entstanden ist.
AG Düsseldorf, AZ: 290a C 76/19, 25.11.2019
Ein Wohnungseigentümer hat im Regelfall kein Betretungsrecht für Freiflächen an denen ein Sondernutzungsrecht besteht, um „gefangene“ Gemeinschaftsflächen nutzen zu können.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 103/18, 07.11.2019
Ist § 22 I WEG wirksam abbedungen, sind die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts (insbesondere die §§ 906 ff. BGB und das landesrechtliche Nachbarrecht) und des öffentlichen Rechts, soweit sie drittschützenden Charakter haben (zB Abstandsflächenvorschriften), entsprechend anzuwenden. ?
LG Hamburg, AZ: 318 S 47/18, 07.11.2019
Ob eine erhebliche optische Veränderung des Gebäudes ein Vorteil oder ein Nachteil ist, können im Regelfall auch verständige Wohnungseigentümer unterschiedlich bewerten, selbst wenn die Maßnah­me dem gängigen Zeitgeschmack entspricht.
LG Hamburg, AZ: 318 S 45/18, 30.10.2019
Die Nutzung einer Teileigentumseinheit als Eisverkaufsstelle (Eisdiele) mit Bestuhlung verstößt gegen eine in der Teilungserklärung enthaltene Zweckbestimmung, nach der die Einheit nur als "Laden" genutzt werden darf; bei typisierender Betrachtung stört diese Nutzung jedenfalls dann mehr als eine Nutzung als Ladengeschäft, wenn Außenflächen in Anspruch genommen werden, sei es durch eine Außenbestuhlung oder durch den Verkauf nach außen.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 271/18, 25.10.2019
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums die Ausübung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte der einzelnen Erwerber aus den Verträgen mit dem Veräußerer durch Mehrheitsbeschluss an sich ziehen.?
OLG Hamburg, AZ: 5 U 128/16, 11.09.2019
§ 46 WEG ermöglicht die Anfechtung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Eine Teilanfechtung eines Beschlusses ist danach grundsätzlich ausgeschlossen. Sie wird nur dann für zulässig erachtet, soweit abtrennbare Teile mit eigenständigem Regelungsgehalt betroffen sind.

Die in der Teilungserklärung festgelegten Flächenangaben sind für die Abrechnung nach Wohnflächen maßgeblich, so dass eine Änderung der Teilungserklärung, dass es keine festgelegten Wohnflächen mehr gäbe, nicht der ordnungsgemäßen Verwaltung entspräche.
AG Lörrach, AZ: 5 C 1385/18 WEG, 02.07.2019
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