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Bei einem Auffahrunfall wird der Anscheinsbeweis für einen schuldhaften Verkehrsverstoß des Auffahrenden (zu geringer Abstand und/oder Unaufmerksamkeit) in der Regel auch dann nicht erschüttert, wenn der Fahrer des vorderen Fahrzeugs ohne verkehrsbedingten Anlass eine abrupte Bremsung durchgeführt hat.

Bei einer abrupten Bremsung ohne äußeren Anlass liegt allerdings gleichzeitig ein schuldhafter Verkehrsverstoß des vorausfahrenden Fahrzeugführers vor; bei einem Auffahrunfall kann eine Haftungsquote von 50 % in Betracht kommen.
OLG Karlsruhe, AZ: 9 U 88/11, 20.12.2012
Auch ein grundsätzlich geeigneter Mietpreisspiegel stellt nur eine Grundlage für die Schätzung gemäß § 287 Abs. 1 ZPO dar.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 316/11, 18.12.2012
Nach den Art. 9 und 11 LugÜ 2007 kann der Geschädigte einen nach dem anwendbaren nationalen Recht bestehenden Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer mit Sitz in einem ausländischen Staat im Geltungsbereich des LugÜ 2007 beim Gericht seines Wohnsitzes geltend machen.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 260/11, 23.10.2012
Erbringt der Haftpflichtversicherer des Schädigers eine Teilzahlung an den Geschädigten verbunden mit der Erklärung, man gehe von einer Mithaftung von 50% aus, stellt dies jedenfalls dann kein der Rückforderung des Betrages entgegenstehendes deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar, wenn der Geschädigte der Einschätzung des Versicherers zur Höhe der Mithaftung widerspricht und den Restbetrag klageweise geltend macht.
LG Saarbrücken, AZ: 13 S 100/12, 12.10.2012
Es kann eine Unfallprovokation vorliegen, wenn der Fahrer aus langsamer Fahrt unmittelbar vor einer roten Ampel die Fahrspur wechselte und eine plötzliche und unmotivierte Vollbremsung einleitet.
LG Essen, AZ: 8 O 83/12, 02.10.2012
Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu BGH VI ZR 293/08, Urteil vom 18.05.2010) darf der Tatrichter bei der Beurteilung der Erforderlichkeit von Mietwagenkosten in Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO den "Normaltarif grundsätzlich auf der Grundlage von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, ermitteln. Zu Listen der vorgenannten Art gehört auch der Schwacke-Mietpreisspiegel.
AG Frankfurt am Main, AZ: 32 C 1718/11, 06.06.2012
Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, einen Kredit zur Schadensbeseitigung aufzunehmen. Ihm steht ein Anspruch auf Nutzungsausfall in der Zeit zwischen dem Unfall und der Ersatzbeschaffung des Fahrzeugs gegenüber dem Unfallverursacher zu.
AG Mettmann, AZ: 25 C 175/11, 02.04.2012
Veräußert ein Geschädigter das verunfallte Fahrzeug zu einem von einem Sachverständigen ermittelten Restwert, ohne abzuwarten, ob der Haftpflichtversicherer ein höheres Kaufangebot übermittelt, verstößt der Geschädigte
in der Regel gerade nicht gegen seine Schadensminderungspflicht.
LG Darmstadt, AZ: 4 O 417/11, 14.03.2012
Zu dem Ersatzanspruch gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB gehören die Kosten der Verbringung des geschädigten Gegenstandes zum Ort der Reparatur und die branchenüblich erhobenen Ersatzteilaufschläge (sog. UPE-Aufschläge).
OLG Düsseldorf, AZ: I-1 U 108/11, 06.03.2012
Nach § 251 Abs. 2 S. 1 BGB dürfen Kosten der Anmietung eines Mietwagens nicht außer Verhältnis stehen zu dem ohne Miettaxi zu erwartenden Gewinnentgang (vgl. KG NZV 2005, 146). Gegebenenfalls kann der Schädiger die im Ausgleich der Mietwagenkosten bestehende Naturalrestitution ablehnen und den Geschädigten Taxiunternehmer in Höhe des entgangenen Gewinns entschädigen. Beruft sich der Schädiger gegenüber dem die Naturalrestitution fordenden Geschädigten darauf, dass er zur Ersetzung befugt sei, trägt er die Beweislast. Kennt allerdings nur der Geschädigte die für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit ausschlaggebenden Umstände, ist von einer den Geschädigten treffenden sekundären Darlegungslast auszugehen.
LG Lübeck, AZ: 14 S 28/11, 18.02.2012
Die Sachverständigengebühren, die für die Erstellung des Gutachtens über den Schadenumfang aus einem Verkehrsunfall entstanden sind, sind in voller Höhe vom Unfallverursacher zu übernehmen. Bei einer qoutenmäßigen Haftung sind auch nur die Sachverständigenkosten im Umfang der Haftungsquote zu erstatten.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 133/11, 07.02.2012
Wer sich durch Flucht mit einem Kfz der polizeilichen Festnahme entziehen will, haftet für die bei der Verfolgung entstehenden Schäden an den Polizeifahrzeugen, wenn diese Schäden unter Beachtung der Risiken einer Verfolgung nicht außer Verhältnis zu deren Zweck standen.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 43/11, 31.01.2012
Ein geschädigter Taxiunternehmer kann erst dann auf den Wertersatz in Höhe seines Verdienstausfalles verwiesen werden, wenn eine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung der Umstände des Einzelfalls in deren Rahmen neben allen schützenswerten Interessen des Geschädigten - auch dem Vergleich zwischen den Mietkosten einerseits, dem voraussichtlichen Gewinnentgang des Taxilinternehmens andererseits aber auch der Höhe des Mietpreises als solchem eine bedeutsame Rolle zukommen kann, zu dem Ergebnis führt, dass ausnahmsweise die auf Anmietung eines Ersatzwagens gerichtete kaufmännische Entscheidung nicht mehr vertretbar ist.
AG Heidenheim a. d. Brenz, AZ: 5 C 1147/10, 21.10.2011
Der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte, der seinen Fahrzeugschaden mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers zunächst (fiktiv) auf der Grundlage der vom Sachverständigen geschätzten Kosten abrechnet, ist an diese Art der Abrechnung nicht ohne weiteres gebunden.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 17/11, 18.10.2011
Ein Fahrzeugführer, der mit seinem Fahrzeug (ohne Einweiser) rückwärts aus einem Grundstück herausfährt und aufgrund baulicher Veränderungen an seinem Fahrzeug keine vollständige Sicht nach hinten hat, haftet bei der Kollision mit einem anderen Fahrzeug allein für den entstandenen Schaden.
LG Bückeburg, AZ: 1 O 86/11, 29.09.2011
Der aus einem Grundstück kommende Fahrzeugführer hat sich grundsätzlich darauf einzustellen, dass der ihm gegenüber Vorfahrtsberechtigte in diesem Sinne von seinem Recht Gebrauch macht.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 282/10, 20.09.2011
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Taxiunternehmer nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in der Regel ein schutzwürdiges Interesse daran hat, durch Anmietung eines Ersatzfahrzeuges die ungestörte Fortführung seines Betriebes sicherzustellen, um mit vollem Wagenpark disponieren zu können. Indes ist der Rechtssprechung des BGH eindeutig zu entnehmen, dass die Erforderlichkeit der Anmietung eines Ersatztaxis und damit die Erstattungsfähigkeit der Mietwagenkosten zu verneinen, wenn der Geschädigte die Möglichkeit hat, den Ausfall durch einen Rückgriff auf seine Restkapazität auszugleichen oder in sonstiger Weise umzudisponieren (vgl. BGH NJW 1985,193).
AG Hannover, AZ: 455 C 15211/10, 16.08.2011
Der Tatrichter kann in Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO den "Normaltarif" grundsätzlich auch auf der Grundlage des "Schwacke-Mietpreisspiegels" im maßgebenden Postleitzahlengebiet (ggf. mit sachverständiger Beratung) ermitteln.

Die Eignung von Listen oder Tabellen, bedarf allerdings dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 142/10, 17.05.2011
Eine fehlerhafte Beratung über fehlenden Vollkaskoschutz für ein rotes Kennzeichen begründet mangels Kausalität keine Haftung von Versicherer oder Agent, wenn das rote Kennzeichen beim Schadensfall (Brand) nicht außen an dem Fahrzeug angebracht, sondern im Innern des Fahrzeugs verwahrt worden war, da das Fahrzeug in diesem Fall nicht mit dem Kennzeichen im Sinne von Nr. I 1 der Sonderbedingungen zur Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk "versehen" war.
OLG Koblenz, AZ: 10 U 1258/10, 04.04.2011
Die Instandsetzung eines beschädigten Fahrzeugs ist in aller Regel wirtschaftlich unvernünftig, wenn die (voraussichtlichen) Kosten der Reparatur mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen.

Der Geschädigte, der sein beschädigtes Kraftfahrzeug instand gesetzt hat, obwohl ein Sachverständiger die voraussichtlichen Kosten der Reparatur auf einen den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 % übersteigenden Betrag geschätzt hat, kann den Ersatz von Reparaturkosten aber dann verlangen, wenn er nachweist, dass die tatsächlich durchgeführte Reparatur, sofern diese fachgerecht und den Vorgaben des Gutachtens entsprechend ausgeführt worden ist, wirtschaftlich nicht unvernünftig war.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 79/10, 08.02.2011
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