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Zur Frage ob das Rauchverbot in § 7 Abs. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz einen Mangel einer verpachteten Gaststätte darstellt oder einen Wegfall der Geschäftsgrundlage begründet.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 189/09, 13.07.2011
Es ist unerheblich, ob und gegebenenfalls wie die monatlich einbehaltenen Beträge auf die Nettomiete einerseits und die Betriebskostenvorauszahlung andererseits angerechnet werden.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 223/10, 13.04.2011
Der Aufenthalt in einer Wohnung dient der Wahrnehmung des berechtigten Schlafbedürfnisses und Erholungsbedürfnisses. Wenn ein Mieter unter Missachtung der Interessen seiner Nachbarn diesen Ruheanspruch nachhaltig stört, dann ist es nur recht und billig, den insoweit beim Vermieter entstehenden Mietzinsausfall durch den Vermieter liquidieren zu lassen.
AG Bremen, AZ: 17 C 105/10, 09.03.2011
Nach der Rechtsprechung des Senats stellt die Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % einen Mangel der Mietsache dar, der den Mieter gemäß § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB zur Minderung der Miete in dem Verhältnis berechtigt.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 209/10, 02.03.2011
Ein auf den Anspruch auf Beseitigung eines Mietmangels gestütztes Leistungsverweigerungsrecht des Mieters nach § 320 Abs. 1 Satz 1 BGB erstreckt sich nicht auf Mietzahlungen, die der Mieter für einen vor der Anzeige des - dem Vermieter unbekannten - Mangels liegenden Zeitraum schuldet.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 330/09, 03.11.2010
Wenn ein Kommune Mietminderungen unter Hinweis auf die Ortsüblichkeit des Lärms in Abrede nimmt, sind weitere Verhandlungen über den Umfang als sinnlose Förmelei nicht geboten.?
LG Itzehoe, AZ: 3 O 509/09, 11.10.2010
Ein Mangel einer Mietwohnung, der die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder mindert, ist eine für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands der Mietsache vom vertraglich geschuldeten Zustand.

Ohne eine dahingehende vertragliche Regelung hat ein Mieter einer Wohnung regelmäßig keinen Anspruch auf einen gegenüber den Grenzwerten der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Norm erhöhten Schallschutz (Bestätigung des Senatsurteils vom 6. Oktober 2004 - VIII ZR 355/03, NJW 2005, 218).
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 85/09, 07.07.2010
Es ist durchaus sozialadäquat, dass sich Bewohner von Balkonen nicht nur an der frischen Luft und der Möglichkeit erfreuen, sich dort aufzuhalten, dort Blumen zu ziehen, Wäsche zu trocknen usw., sondern sich auch an dem Flug und dem Gezwitscher von Vögeln erfreuen.

Das Füttern von Vögeln in diesem Zusammenhang ist deshalb keineswegs bereits im Grundsatz nicht sozialadäquat, sondern recht verbreitet.
LG Berlin I, AZ: 65 S 540/10, 21.05.2010
Die Klausel, "Der Mieter kann gegenüber dem Mietzins und den Nebenkosten nicht aufrechnen und auch kein Minderungs- oder Zurückbehaltungsrecht geltend machen", enthält keinen vollständigen Gewährleistungsausschluss und schließt das Minderungsrecht nicht schlechthin aus, sondern nur dessen Verwirklichung durch Abzug vom geschuldeten Mietzins. Der Mieter wird insoweit in zulässiger Weise auf einen Bereicherungsanspruch verwiesen.
OLG Düsseldorf, AZ: I-10 U 154/09, 06.05.2010
1. Ein Mieter ist auf eine unzureichende Abdichtung der Versorgungsschächte zurückzuführende Belästigung durch Zigarettenrauch berechtigt, den Mietzins um 5 % zu mindern.

2. Weicht die tatsächliche Wohnfläche einer Mietwohnung um mehr als 12 % von der vertraglich vereinbarten Fläche ab, ist der Mieter berechtigt, die Miete in entsprechender Höhe zu mindern.
AG Kerpen, AZ: 110 C 212/09, 28.04.2010
Der Mieter hat grundsätzlich Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung, die zumindest den Betrieb eines größeren Haushaltsgeräts wie einer Waschmaschine und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte wie zum Beispiel eines Staubsaugers ermöglicht.

Ein baufälliger und damit praktisch nicht nutzbarer Balkon oder ein vollständig "abgängiger" Fußboden sind auch bei einem Altbau nicht vertragsgemäß. Ein unter dem Mindeststandard liegender Zustand ist nur dann vertragsgemäß, wenn er eindeutig vereinbart ist (Senatsurteil vom 20. Januar 1993 - VIII ZR 22/92).

Befindet sich der Vermieter bereits mit der Mangelbeseitigung in Verzug, ist es dem Mieter nicht zumutbar, vor der Selbstbeseitigung noch die Zustimmung des Vermieters einzuholen oder den Vermieter zunächst auf Zustimmung zur Mangelbeseitigung gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 343/08, 10.02.2010
Der Zusammenschluss von mehreren jungen Menschen zu einer Gemeinschaft, d.h. zu einer nicht auf Dauer angelegten Haushalts- und Wirtschafts-, nicht aber eheähnliche Lebensgemeinschaft innerhalb einer Wohnung, ist bei Bezeichnung der einzelnen Gemeinschaftsmitglieder im Vertragsrubrum als BGB-Innengesellschaft anzusehen.
LG Berlin I, AZ: 65 S 475/07, 09.02.2010
Verhält sich ein Mieter vertragsuntreu, verwirkt er unter Umständen sein Recht auf Mietminderung bei Mietmängeln (Zurückbehaltungsrecht) .
OLG Düsseldorf, AZ: 10 U 62/09, 08.10.2009
Der Wert eines selbständigen Beweisverfahrens, das auf die Feststellung von Mängeln einer Mietwohnung gerichtet ist, ist gem. § 41 Abs. 5 GKG nach dem Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung zu bestimmen (vgl. auch OLGR Düsseldorf 2007, 535; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn. 3768), ohne dass vom Mieter geltend gemachte Minderungs- und/oder Zurückbehaltungsrechte oder aus diesem Grunde aufgelaufene Mietrückstände werterhöhend zu berücksichtigen wären.
OLG Hamburg, AZ: 4 W 138/12, 20.02.2009
Eine vom Vermieter in einem Gewerberaummietvertrag verwendete formularmäßige Klausel, wonach eine Minderung der Miete ausgeschlossen ist, wenn die Nutzung der Räume durch Umstände beeinträchtigt wird, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, ist im Zweifel dahin auszulegen, dass sie die Minderung insoweit vollständig ausschließt und dem Mieter nicht die Möglichkeit der Rückforderung der Miete nach § 812 BGB belässt.

Eine solche Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deswegen unwirksam.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 62/06, 23.04.2008
st bei einem längeren Mietverhältnis eine Nebenkostenpauschale nie abgerechnet worden, so kann aus dieser Handhabung auf den ursprünglichen Willen der Parteien geschlossen werden.
OLG Düsseldorf, AZ: 24 U 152/07, 11.03.2008
Ein Mieter ist zur Mietminderung und Kündigung berechtigt, wenn es in den Mieträumen zu heiß ist, d.h. wenn die Innentemperatur nicht so reguliert werden kann, dass es innen mindestens um 6 °C kühler ist als draußen.
OLG Hamm, AZ: 30 U 131/06, 28.02.2007
Aus dem Wortlaut der Vorschrift des § 556 a Abs. 1 Satz 1 BGB folgt nicht, dass die auf die gewerbliche Nutzung entfallenden Betriebskosten stets vorweg abzuziehen sind (vgl. BGH Urteil vom 08. März 2006 - VIII ZR 78/05 - GE 2006, 502).
KG Berlin, AZ: 8 U 224/05, 24.07.2006
Der Minderungsausschluss der Miete stellt keine unangemessene Benachteiligung des Mieters i.S.v. § 307 Abs. 2 BGB dar. Der Mieter wird insoweit in zulässiger Weise auf einen Bereicherungsanspruch verwiesen (BGH, NJW 1984, 2404; OLG Karlsruhe, OLGR 2006, 38; OLG Düsseldorf, GE 2005, 799 = MDR 2005, 1045; Senat WuM 1995, 392).
OLG Düsseldorf, AZ: I-10 U 120/05, 02.03.2006
Bei unzureichendem Schallschutz und unzulässig hohem Eisengehalt oder Rost im Warmwasser kann eine Minderung der Bruttokaltmiete von je 10% angemessen sein.
LG Berlin I, AZ: 64 S 77/05, 14.09.2005
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