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Urteile zu Kategorie: Wohnungseigentum

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Ein Beschluss, wonach zur Sanierung eine Kreditaufnahme durch den Verband der Eigentümergemeinschaft erfolgen soll, ist grundsätzlich unzulässig.
OLG Hamm, AZ: I 15 Wx 251/11, 14.05.2012
Ein Verwalter darf ohne Beschlussfassung der Eigentümerversammlung nur bei Gefahr im Verzuge Werkverträge schließen.

Ein Verwalter, der sich über die Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung hinwegsetzt, verletzt seine Vertragspflichten und hat der Gemeinschaft den entstandenen Schaden zu ersetzen.
OLG Hamm, AZ: 15 Wx 120/10, 19.07.2011
Vertritt ein Rechtsanwalt die Beklagten Wohnungseigentümer in einem Anfechtungsverfahren gem. § 46 WEG erhält er die Mehrvertretungsgebühr nach Nr. 1008 VV.

Dies gilt auch, wenn der Verwalter für den Anwalt für die übrigen Wohnungseigentümer beauftragt hat.
OLG Köln, AZ: 17 W 24/12, 10.02.2012
Beschließt die Wohnungseigentümergemeinschaft eine bauliche Veränderung, so ist der Beschluss wegen Unbestimmtheit anfechtbar, wenn die genauen Maße nicht im Beschluss angegeben sind.
OLG Düsseldorf, AZ: I 3 Wx 44/08, 26.05.2008
Die Verantwortung für das Gemeinschaftseigentum und die Pflicht, das Gemeinschaftseigentum instand zu halten, verbleibt auch hinsichtlich etwaiger unberechtigt errichteter Garagen bei der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des Negativbeschlusses besteht schon deshalb, weil jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung hat und dieser Anspruch durch jeden Beschluss verletzt wird, der den Erfordernissen ordnungsgemäßer Verwaltung nicht entspricht (BGH ZWE 2010, 174, 175).
LG Düsseldorf, AZ: 16 S 72/10, 13.12.2010
Die Verjährungsfrist von Wohngeldansprüchen der Gemeinschaft beginnt mit der Fälligkeit aus dem Wirtschaftsplan.

Eine Beschlussfassung der anschließenden Jahresabrechnung führt nicht zu einem Neubeginn der Verjährung.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 171/11, 01.06.2012
Der Trittschallschutz richtet sich nach den im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Schutzwerten. Eine nachträgliche Änderung des Oberbodenbelages ( hier: Laminat statt Teppich ) führt nicht zu einer Veränderung der Gebäudesubstanz und rechtfertigt keine Verbesserung der Tritschalldämmung.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 195/11, 01.06.2012
Der Wechsel eines Gesellschafters einer GbR bedarf nicht der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer; die Eintragung des Gesellschafterwechsels im Grundbuch darf hiervon nicht abhängig gemacht werden.
OLG Celle, AZ: 4 W 23/11, 29.03.2011
Der Verwalter ist als gesetzlicher Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet, im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens eine eidesstattliche Versicherung für die Wohnungseigentümergemeinschaft abzugeben.
LG Aurich, AZ: 4 T 237/10, 26.07.2010
Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, die eidesstattliche Versicherung für die Wohnungseigentümergemeinschaft abzugeben.
BGH Karlsruhe, AZ: I ZB 61/10, 22.09.2011
Ein Beschluss, der es Wohnungseigentümern gestattet, auf dem Gemeinschaftseigentum eigenverantwortlich Bepflanzungen vorzunehmen, ist mangels Bestimmtheit ungültig, wenn nicht konkrete Vorgaben zur Bepflanzung gemacht werden und eine Regelung zur Kostentragungspflicht der künftigen Pflege getroffen wurde.
AG Hannover, AZ: 481 C 27/11, 25.02.2011
Die nachträgliche Teilung von Wohnungseigentum ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer führt bei einer Veräußerung an Dritte nicht zu einer Vermehrung der Stimmrechte bei Geltung des Kopfstimmrechts (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 24. November 1978 - V ZB 2/78, BGHZ 73, 150 ff.).

Die in der Teilungserklärung vorgesehene Zustimmung des Verwalters zu einer solchen Veräußerung führt nicht zu einer Vermehrung der Stimmrechte.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 211/11, 27.04.2012
Prozesskosten eines Verfahrens nach § 43 WEG sind auf die Wohnungseigentümer nach dem in der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft allgemein gültigen Kostenverteilerschlüssel auf die Wohnungseigentümer anteilig umzulegen, die die Kosten gem. § 47 WEG zu tragen haben.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 1/06, 15.03.2007
Der Beseitigungsanspruch, den ein Wohnungseigentümer gegen einen anderen Wohnungseigentümer geltend macht, unterliegt nicht dem § 902 BGB, sondern verjährt gem. § 195 BGB nach drei Jahren ab Kenntnisnahme.
LG Dortmund, AZ: 17 S 6/12, 22.06.2012
§ 902 I 1 BGB findet auf den Beseitigungsanspruchs eines Grundstückseigentümers wegen einer Beeinträchtigung keine Anwendung.

Auch nach Eintritt der Verjährung bleibt der von dem Störer geschaffene Zustand rechtswidrig und kann vom Grundstückseigentümer beseitigt werden.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 141/11, 28.01.2011
Nach § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG ist der Verwaltungsbeirat mit drei Wohnungseigentümern zu besetzen.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 126/09, 05.02.2010
Ein Wohnungseigentümerhat keinen Anspruch auf Zustimmung einer baulichen Veränderung, wenn Unklarheit über Umfang und Statik besteht.
OLG Düsseldorf, AZ: I-3 Wx 60/08, 12.03.2009
Eine Bestimmung in der Teilungserklärung, wonach alle Beschlüsse der Wohungseigentümer nur einstimmig gefaßt werden können, ist grundsätzlich zulässig.
OLG Hamm, AZ: I-15 Wx 89/08, 19.08.2008
Beschließt die Wohnungseigentümergemeinschaft, gegen den Bauträger keine rechtlichen Schritte wegen vorhandener Mängel einzuleiten, so ist der Beschluss unwirksam, wenn den Eigentümern nicht alle Tatsachen bekannt sind.
OLG Hamm, AZ: I-15 W 258/07, 12.08.2008
Ein einzelner Wohnungseigentümer hat einen Anspruch auf Abberufung des Verwalters, wenn der Verwalter verspätet die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan erstellt, Verträge mit Firmen ohne Zustimmung der Eigentümer schließt und darüber hinaus Gemeinschaftsgelder beim Vorverwalter nicht umgehend einfordert.
AG Bottrop, AZ: 5 II 41/02, 04.11.2004
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