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Urteile zu Kategorie: Wohnungseigentum

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Ist in der Teilungserklärung einem Sondereigentum die Nutzung als Ladenlokal zugewiesen, so liegt hierin eine Zweckbindung mit Vereinbarungscharakter
OLG Hamm, AZ: 15 W 205/06, 23.07.2007
Ein Wohnungseigentümer kann gegen den Mieter eines Miteigentümers Unterlassungsansprüche bei zweckwidriger Nutzung geltend machen
LG Essen, AZ: 19 O 343/10, 28.01.2011
Ein Wohnungseigentümer kann gegen den Mieter eines Miteigentümers Unterlassungsansprüche bei zweckwidriger Nutzung geltend machen
OLG Hamm, AZ: I-24 U 31/11, 14.11.2011
Ein Vorbehalt, der den teilenden Eigentümer berechtigt, einzelnen Wohnungen nachträglich Sondernutzungsrechte zuzuordnen, ist nur wirksam, wenn er erkennen lässt, welche Flächen für die Begründung von Sondernutzungsrechten herangezogen werden können.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 125/11, 20.01.2012
Es fehlt an der Eilbedürftigkeit einer einstweiligen Verfügung, wenn ein Mieter des von ihm angemieteten Teileigentums eines anderen Wohnungseigentümers trotz Kenntnis der Rechtslage eine zweckentfremdete Nutzung
LG Essen, AZ: 15 S 336/10, 05.11.2010
Die Nutzung eines in der Teilungserklärung als Ladenlokal ausgewiesenen Teileigentums als Pizzeria widerspricht der Zweckbindung der Teilungserklärung.

Ein beeinträchtigter Wohnungseigentümer hat einen Unterlassungsanspruch sowohl gegen den Wohnungseigentümer als auch gegen den Mieter.
LG Essen, AZ: 15 S 90/11, 06.09.2011
Ergeht ein Bescheid über den Einheitswert gem. § 10 ZVG oder erfolgt eine Festsetzung des Verkehrswertes nach § 74 ZVG kann über einen Beitritt des Zwangsversteigerungsverfahren einer Wohnunseigentümergemeinschaft entschieden werden. Der erfolgte Einheitswert ist für die Zwangsversteigerungsanordnung verwertbar.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 142/08, 07.05.2009
Stimmt ein Wohnungseigentümer einer baulichen Maßnahme gemäß § 22 Abs. 1 WEG nicht zu, ist er gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 WEG von den damit verbundenen Kosten befreit; es kommt nicht darauf an, ob seine Zustimmung gemäß § 22 Abs. 1 i. V. m. § 14 Nr. 1 WEG erforderlich war oder nicht.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 65/11, 11.11.2011
In der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft ist geregelt, dass ein Wohnungseigentümer eine Gartenlaube bis zu einer Größe von 5 m² errichten darf. Überschreitet die errichtete Gartenlaube dieses Maß ist der Miteigentümer berechtigt, die Entfernung dieser Gartenlaube zu verlangen, da diese zumal auch eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des gesamten Erscheinungsbildes der Wohnungseigentumsanlage darstellt. Zudem gilt dies auch für die Errichtung eines Zaunes, der über den sondernutzungsberechtigten Gartenteil hinaus auf dem Gemeinschaftseigentum stehend errichtet wurde.
AG Bottrop, AZ: 20 C 52/11, 15.03.2012
Die Errichtung eines Lamellenzaunes stellt eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar. Diese optische Beeinträchtigung müssen die übrigen Wohnungseigentümer nicht dulden.
AG Bottrop, AZ: 20 C 53/11, 15.03.2012
Die Erschwerung der Benutzung eines in der Teilungserklärung als Gemeinschaftsweg ausgewiesenen Weges durch Anbringung eines verschlossenen Tores ist nicht zulässig, §§ 14 Nr. 1, 22 WEG.
AG Bottrop, AZ: 20 C 49/11, 15.03.2012
Ein einzelner Wohnungseigentümer kann auf Antrag bei Gericht seitens des Gerichts dazu ermächtigt werden, eine Eigentümerversammlung einzuberufen.
AG Bottrop, AZ: 20 C 12/09, 07.05.2009
Ein Miteigentümer kann von dem Wohnungseigentümer, der bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum vorgenommen hat, die Beseitigung verlangen.
AG Bottrop, AZ: 20 C 51/10, 24.02.2011
Ein Beschluss, der den Verwalter von dem Führen eines Beschlussbuches gem. § 24 VIII WEG entbindet ist nichtig, ebenso ein Beschluss, der eine Fälligkeitsregelung über das jeweilige Wirtschaftsjahr hinaus festlegt.
AG Bottrop, AZ: 20 C 31/08, 30.10.2008
Der Beschluss betreffend der Änderung der Aufzugskosten für die Eigentümergemeinschaft ist aufzuheben und wurde seitens des Gerichts für unwirksam erklärt.
AG Gladbeck, AZ: 51 C 17/11, 15.11.2011
Der Anspruch der Eigentümergemeinschaft auf Rechnungslegung gegen den ehemaligen Verwalter kann nur aufgrund eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft verlangt werden.
AG Bottrop, AZ: 20 C 48/10, 15.04.2011
Auch ohne dem Hinzutreten besonderer Anhaltspunkte ist für die Beschlussanfechtung der Verwalterentlastung ein Beschwerdewert von mindestens 1.000,00 EUR anzunehmen, <3 3 <zpo.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 236/10, 31.03.2011
Für die Änderung des Kostenverteilerschlüssels ist eine 2/3 Mehrheit aller Eigentümer erforderlich, wenn ein in das Ermessen der Wohnungseigentümer sachlich gerechtfertigter Grund für die Änderung vorliegt.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 2/10, 10.06.2011
Der Anfechtungskläger kann dem Gericht die Liste der Wohnungseigentümer auch noch im Berufungsverfahren bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung überreichen.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 99/10, 20.05.2011
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft, in welcher Teileigentum das nicht zu Wohnzwecken bestimmt ist, als Sonnenstudio genutzt wird, muss die Unterlassung der Nutzung dieses Studios außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten aufgrund erheblicher Lärmemissionen beachtet werden.
AG Bottrop, AZ: 20 C 16/12, 26.07.2012
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