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Zulässige Beschränkung einer Revisionszulassung bei teilbarem Streitgegenstand
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 579/80, 21.10.1982
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Eine Beschränkung einer Zulassung ist nicht deswegen unwirksam, weil eine Landesarbeitsgericht die Beschränkung der Revision unter der Überschrift "Rechtsmittelbelehrung" ausgesprochen hat.

Prozessparteien können sich nicht darauf verlassen, dass sich eine Rechtsmittelzulassung in einer mündlich verkündeten Urteilsformel auf die gesamte Entscheidung erstreckt und für beide Parteien gleichermaßen das Rechtsmittel ermöglicht.

Eine Beschränkung der Revisionszulassung ist jedenfalls insoweit statthaft, als der Streitgegenstand teilbar ist.
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